Zuschuss

Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Rahmen der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“

Bundesweite Zuschüsse im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ zur Förderung von Projekten, die Vielfalt, Toleranz und Demokratie stärken. Ausschreibungen werden zu festgelegten Terminen im Förderportal veröffentlicht.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Förderquote: 90%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: Bis zu 8 Jahre (96 Monate)

Förderziel

Förderung von Projekten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie im gesamten Bundesgebiet im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachkosten pauschaliert
  • Veranstaltungskosten (Fortbildungen, Tagungen)
  • Honorarkosten
  • Teilnehmendenpauschalen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Projekt im Rahmen der Handlungsfelder des Programms „Demokratie leben!“
  • Antragstellung über das offiziellen Förderportal zu festgelegten Terminen

Beschreibung

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ werden bundesweit Zuschüsse für Projekte vergeben, die Vielfalt, Toleranz und demokratisches Zusammenleben stärken. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, die in den Handlungsfeldern Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Beratung, Aus-&-Weiterbildung, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Unternehmensfinanzierung aktiv sind. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben bereit. Die Projektlaufzeit beträgt maximal acht Jahre und kann – unter Berücksichtigung der förderspezifischen Vorgaben – ab dem 1. Januar 2025 beginnen. Zielgruppen sind insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen, junge Erwachsene sowie ehren-, neben- und hauptamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe, Multiplikator:innen und zivilgesellschaftliche wie staatliche Akteur:innen.

Förderfähig sind Personalausgaben, pauschalierte Sachkosten, Honorarkosten, Veranstaltungskosten (Fortbildungen, Tagungen), Teilnehmendenpauschalen und Reisekosten. Anträge sind zu festgelegten Terminen über das offiziellen Förderportal zu stellen; Fristen und Ausschreibungsdetails werden dort bekanntgegeben. Voraussetzung ist die Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Zuordnung des Projekts zu den Handlungsfeldern des Bundesprogramms. Durch die Unterstützung fachlicher Netzwerke, struktureller Qualitätsentwicklung und kontinuierlicher Prozessbegleitung leistet die Förderung einen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung demokratischer Prozesse in ganz Deutschland. Organisationen mit innovativen Konzepten und passgenauen Maßnahmen sind eingeladen, sich intensiv mit den Auswahlkriterien auseinanderzusetzen und das Potenzial des Programms für ihre Projektziele zu nutzen.

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