Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien
Zuschuss für Investitionen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen sowie für Forschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen am Flugplatz zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur sowie Förderung von Forschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien.
Förderfähige Ausgaben
- Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen
- Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen
- Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
- Hindernisfreiheit
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Flugplatz ausschließlich für nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt
- Maßnahmen müssen aus verkehrs- oder regionalpolitischer Bedeutung sein und abgestimmt werden
- Keine Förderung für Flugplätze mit über 3 Mio. Passagieren oder über 200.000 t Fracht
- Keine Förderung für Flugplätze im Umkreis von 100 km oder 60 Minuten Fahrzeit von Linienflugplätzen
- Für F&E-Vorhaben: Abstimmung mit dem zuständigen Ressort
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Betreiberbefugnis
- Planungsunterlagen und Gutachten
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Betreiber:innen von Flugplätzen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie eingetragene Vereine bei Investitionen zur Steigerung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr. Darüber hinaus fördert es Forschung und Entwicklung innovativer sowie nachhaltiger Luftfahrttechnologien. Mit seinen thematischen Schwerpunkten Infrastruktur, Mobilität, Städtebau, Umwelt-/Naturschutz, Forschung & Innovation sowie Energieeffizienz & Klimaschutz schafft das Programm einen Rahmen für zukunftsweisende Projekte in der nicht gewerblichen allgemeinen Luftfahrt. Eine fortlaufende Fördermöglichkeit in Form von Zuschüssen ermöglicht flexible Projektumsetzungen innerhalb Nordrhein-Westfalens.
Gefördert werden unter anderem Ausgaben für Flugplatzbetriebsflächen und ortsfeste Anlagen, Hochbauten, flugplatzbezogene Geräte, Hindernisfreiheit, Ausgleichsmaßnahmen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – der Erwerb von Grundstücken, Planungsunterlagen und Gutachten. Auch Investitionen in innovative Luftfahrtprodukte und -verfahren können beantragt werden. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 50 % und 100 %. Voraussetzungen sind unter anderem die ausschließliche Nutzung für nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt, verkehrs- oder regionalpolitische Bedeutung sowie Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Ausgeschlossen bleiben Großflughäfen mit über drei Millionen Passagier:innen oder mehr als 200.000 t Fracht und Standorte in unmittelbarer Nähe von Linienflugplätzen. Forschungs- und Verbundvorhaben erfordern zusätzlich eine Koordination mit dem zuständigen Ressort und einen Kooperationsvertrag. Zur Antragstellung gehören eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, der Nachweis der Betreiberbefugnis sowie Planungsunterlagen und Gutachten.
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