Zuwendungen zu Investitionen in die Infrastruktur und Ausrüstung von Landeplätzen
Förderung von Investitionen in die Infrastruktur und Ausrüstung von Landeplätzen in Bayern zur Strukturverbesserung, besseren Verkehrsanbindung, Regionalentwicklung, Sicherheit im Luftverkehr und nachhaltigen Weiterentwicklung.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Zuwendung dient der Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung von Landeplätzen, um Strukturverbesserungen, eine verbesserte Verkehrsanbindung, Regionalentwicklung, erhöhte Sicherheit im Luftverkehr sowie die nachhaltige Weiterentwicklung des Luftverkehrs zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau und Erneuerung befestigter und unbefestigter Betriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen, Vorfelder)
- Ortsfeste Anlagen für Flugverkehrskontrolle (z. B. Kontrollturm)
- Befeuerungsanlagen (Startbahnbefeuerung, Anflugbefeuerung)
- Flugplatzbauten (Abfertigungsgebäude, Unterstellhallen)
- Flugplatzeinzäunungen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landeplatzgenehmigung gemäß § 6 LuftVG
- ggf. Zeugnis oder Freistellung nach § 10a LuftVG
- durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen bis zu 200.000
- freier Zugang für alle potenziellen Nutzer
- Schwerpunktlandeplatz nach Landesentwicklungsprogramm Bayern oder nachweisbare nachhaltige Weiterentwicklung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis keiner offenen Rückforderungsanordnung der EU-Kommission
Beschreibung
Das Förderprogramm des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unterstützt Investitionen in die Infrastruktur und Ausrüstung von Landeplätzen in Bayern mit dem Ziel, Strukturverbesserungen, eine optimierte Verkehrsanbindung sowie die Regionalentwicklung zu fördern. Gefördert werden Betreiber:innen von Landeplätzen mit einer Genehmigung nach § 6 Luftverkehrsgesetz und einem durchschnittlichen Passagieraufkommen von bis zu 200.000 pro Jahr. Die Plätze müssen allen Nutzer:innen offenstehen und als Schwerpunktlandeplätze im Landesentwicklungsprogramm ausgewiesen sein oder durch die geplanten Maßnahmen einen nachweisbaren Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Luftverkehrs leisten. Das Programm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen und Interessenverbände. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann fortlaufend beantragt werden.
Zum förderfähigen Ausgabenportfolio zählen unter anderem Baumaßnahmen an Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldern, ortsfeste Flugverkehrskontrollanlagen wie Kontrolltürme, Befeuerungsanlagen, Abfertigungsgebäude, Unterstellhallen, Einzäunungen sowie moderne Ver- und Entsorgungsinfrastruktur inklusive Lade- und Tankeinrichtungen für E- und Wasserstoffflugzeuge und Photovoltaikanlagen. Ebenso werden technische Anlagen für instrumentengestützte An- und Abflugverfahren, Wetterdiensteinrichtungen sowie Betriebsausrüstung wie Feuerlöschfahrzeuge und Schneeräumgeräte gefördert. Voraussetzung für eine Zuwendung ist neben der luftrechtlichen Genehmigung ein Nachweis über das jährliche Passagieraufkommen sowie die Unbedenklichkeit einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission. Nach positiver Prüfung durch die zuständige Regierungsbehörde erfolgt die Bewilligung in Form eines Zuschusses, der als Projekthilfe zur nachhaltigen Weiterentwicklung des bayerischen Luftverkehrs beiträgt.
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