Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Zuschuss für wasserwirtschaftliche Vorhaben öffentlichen Interesses in Bayern. Anträge mehrstufig beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisiert werden könnten.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- Konzeptentwicklungen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerpflege
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebietskörperschaften einschließlich deren Eigenbetriebe
- öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
- Kommunalunternehmen
- Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag nach Muster 1a
- Anlage 01 Nebenbestimmungen (NBest-Was 2025)
- Anlage 2 Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung
- Anlage 3 Baustandsbericht
- Anlage 4 Verwendungsnachweis
- Anlage 5 Verwendungsbestätigung
Beschreibung
Das Förderprogramm „Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)“ des Freistaats Bayern unterstützt Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen bei wasserwirtschaftlichen Projekten von öffentlichem Interesse. Insbesondere Maßnahmen zur Planung, zum Bau und zur Konzeptentwicklung in den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Infrastruktur, Städtebau und Gewässerschutz werden gefördert. Ohne diese Zuwendungen könnten wichtige Hochwasserschutz-, Gewässerpflege- und -entwicklungsvorhaben häufig nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden. Die mehrstufige Antragstellung erfolgt direkt beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt, wobei fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen und die Rechtsgrundlage in den Richtlinien RZWas 2021 verankert ist.
Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, darunter Planungs- und Baukosten sowie Kosten für Hochwasserschutz- und Gewässerpflegekonzepte. Voraussetzung ist der Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Als Antragsunterlagen sind unter anderem der „Antrag nach Muster 1a“, die „Anlage 01 Nebenbestimmungen (NBest-Was 2025)“, die „Anlage 2 Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung“, der „Anlage 3 Baustandsbericht“ sowie Verwendungsnachweis und -bestätigung vorzulegen. Eine Zuwendungsgewährung setzt die fristgerechte Einreichung beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt voraus, das auch die fachliche Vorprüfung übernimmt. Das Programm zielt darauf ab, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Freistaat zu sichern und Kommunen bei kostspieligen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen zu entlasten.
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