Zuschuss

Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Aufbau und die Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte mit Zuschüssen zwischen 7.500 € und 50.000 €. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 7.500 € – 50.000 €
Förderquote: 75%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung des flächendeckenden Auf- und Ausbaus Digitaler Knotenpunkte in Schleswig-Holstein zur Vermittlung von Digitalthemen und Vernetzung lokaler Initiativen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungen von Hardware
  • Anschaffungen von Software

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Schleswig-Holstein
  • Eigenanteil von 25%

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bewerbungsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Stellungnahme zu Mindeststandards
  4. handschriftliche Unterschrift

Bewertungskriterien

  • Projekt oder Initiative bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Digitale Technologien kennenzulernen
  • Projekt oder Initiative bietet Veranstaltungen zu Digitalthemen an
  • Projekt oder Initiative gibt Impulse zu Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung
  • Projekt oder Initiative ist ein nichtkommerzielles Angebot
  • Ansprache unterschiedlicher Altersgruppen
  • Vorhandensein eines lokalen Standorts
  • Sicherstellung des Betriebs für mindestens ein Jahr

Beschreibung

Das Förderprogramm „Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte“ der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein unterstützt seit Juli 2024 lokale Initiativen und Einrichtungen bei der Vermittlung und Vernetzung von Digitalthemen vor Ort. Mit Zuschüssen zwischen 7.500 € und 50.000 € werden kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Bildungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein gefördert. Das Ziel besteht darin, ein flächendeckendes Netz aus Digitalen Knotenpunkten aufzubauen und weiterzuentwickeln, in dem Bürger:innen digitale Technologien kennenlernen, Veranstaltungen zu Digitalisierungsfragen besuchen und Impulse zu Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung erhalten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von 75 % und erfordert einen Eigenanteil von 25 %. Eine Fortführung des Betriebs über mindestens zwölf Monate stellt sicher, dass das Angebot für unterschiedliche Altersgruppen dauerhaft verfügbar bleibt.

Für die Antragstellung stehen Bewerbungsformular, Projektbeschreibung, Stellungnahme zu den Mindeststandards sowie eine handschriftliche Unterschrift zur Verfügung. Eine Einreichung ist jederzeit möglich, da fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen. Förderfähige Ausgaben umfassen Anschaffungen von Hardware und Software zur Realisierung oder Optimierung des digitalen Angebots am Standort. Bewertet werden Projekte, die nicht kommerziell ausgerichtet sind, einen lokalen Standort vorweisen und Veranstaltungen zu Digitalthemen anbieten. Das Programm schafft darüber hinaus Vernetzungsmöglichkeiten im Netzwerk Digitaler Knotenpunkte, regelmäßige Stakeholder-Dialoge mit der Staatskanzlei sowie Marketing-Materialien und Qualitätssiegel für ausgezeichnete Standorte.

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