Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit
Zuschüsse für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt zur Einrichtung und zum Betrieb von Koordinierungsstellen Migration sowie ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit. Förderquote bis zu 90 %. Anträge sind fortlaufend beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Aufnahme und Integration von Zugewanderten durch die Förderung von Koordinierungsstellen Migration und ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
- Einrichtung und Betrieb einer Koordinierungsstelle Migration mit definierten Aufgaben
- Festlegung konkreter Ziele und Arbeitsplatzbeschreibungen der Personalstellen
- Vorlage von Kosten- und Finanzierungsplänen für den gesamten Förderzeitraum
- Darlegung der Fortführung der Maßnahme nach Auslaufen der Landesförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Bezeichnung des Maßnahmeträgers
- Beschreibung der Maßnahme inkl. konkreter Ziele und Arbeitsplatzbeschreibungen
- Kosten- und Finanzierungspläne für den beantragten Förderzeitraum
- Darlegung der Fortführung der Maßnahme nach Auslaufen der Förderung
Bewertungskriterien
- Effektivitätsanalyse und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Plausibilität der Kosten- und Einnahmen
- Vollständigkeit der Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebswirtschaftliche Stellungnahme
- Vorhandensein von mindestens drei Angeboten oder ergänzendes Votum
Beschreibung
Im Rahmen des Programms Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit in Sachsen-Anhalt unterstützt das Land Landkreise und kreisfreie Städte bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten. Gefördert werden insbesondere die Einrichtung und der Betrieb von Koordinierungsstellen Migration, deren Aufgabenprofil den Aufbau eines lokalen Netzwerkes, die Koordinierung von Erstbetreuung und Integrationsangeboten sowie die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte umfasst. Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationsarbeit wie Qualifizierungsangebote zur interkulturellen Kompetenz, Informationskampagnen oder Fachveranstaltungen können zusätzlich beantragt werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer maximalen Fördersumme von 112.680 EUR pro Antragstellende und Haushaltsjahr. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuständig für Bewilligung und Auszahlung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in Form von Landkreisen und kreisfreien Städten, die ein konkretes Integrationsvorhaben umsetzen möchten. Voraussetzung ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit klar definierten Zielen und Arbeitsplatzbeschreibungen, die Vorlage detaillierter Kosten- und Finanzierungspläne für den gesamten Förderzeitraum sowie ein Konzept zur Verstetigung der Maßnahme nach Auslaufen der Landesförderung. Gefördert werden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, wobei jede Maßnahme einer strengen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterliegt. Die Prüfung erfolgt anhand von Kriterien wie Effektivität, Plausibilität der Kosten- und Einnahmenplanung, Vollständigkeit der formalen Voraussetzungen sowie betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen und dem Nachweis mehrerer Angebote oder ergänzender Voten. Diese Fördermöglichkeit richtet sich an kommunale Träger, die ihre Integrationsinfrastruktur nachhaltig ausbauen und die Willkommenskultur vor Ort stärken wollen.
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