Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)
Zuschüsse für Vorhaben zur lokalen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern durch Lokale Aktionsgruppen (LAG) im Zeitraum 2024–2029. Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderbar. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen StALU einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (LEADER) durch Zuwendungen an Lokale Aktionsgruppen zur Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategien im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns.
Förderfähige Ausgaben
- Produktive Investitionen
- Vorbereitungsleistungen für Kooperationsvorhaben
- Transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsvorhaben
- Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) sind antragsberechtigt.
- Im Fall von Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der SLE ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
- Die Strategie für lokale Entwicklung muss gemäß EU-Verordnung ausgewählt und genehmigt sein.
- Die Zuwendung muss über EUR 2.500 liegen.
- Die LAG muss einen Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.
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Beschreibung
Im Zeitraum von 2024 bis 2029 stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern über das LEADER-Förderinstrument zielgerichtete Zuschüsse bereit, mit denen lokale Aktionsgruppen (LAG) die Umsetzung ihrer vorab genehmigten Strategien für die ländliche Entwicklung realisieren. Gefördert werden innovative Projekte in den Bereichen Städtebau und Stadterneuerung, Infrastruktur, Landwirtschaft und Regionalförderung, wobei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden können. Die Haushaltsmittel stehen natürlichen Personen, Personengesellschaften sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) zur Verfügung – vorausgesetzt, sie sind in einer LAG organisiert und verfügen über eine EU-konforme Strategie für lokale Entwicklung. Die Auswahl und Bewilligung der Vorhaben erfolgt durch die jeweilige LAG, die darüber hinaus den Zeitplan für die Einreichung von Projektideen bestimmt. Anträge sind vor dem Start der Maßnahme bei dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) einzureichen.
Gefördert werden insbesondere produktive Investitionen ebenso wie Vorbereitungsleistungen für transnationale und gebietsübergreifende Kooperationsprojekte sowie die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der Strategie für lokale Entwicklung (SLE). Zuwendungen müssen einen Mindestbetrag von 2.500 EUR ausweisen, Kooperationsvorhaben sind auf eine Vorbereitungsdauer von 18 Monaten begrenzt und müssen die gemeinsame Durchführung eines Projekts umfassen. Für bauliche Anlagen, Maschinen und technische Einrichtungen gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 312.500 EUR pro LAG, wobei einzelne Kooperationsvorhaben mit bis zu 10.000 EUR bezuschusst werden können. Diese praxisorientierte Förderung eröffnet regionalen Akteur:innen die Möglichkeit, lokale Potenziale zu stärken und nachhaltige Entwicklungspfade im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns aktiv zu gestalten.