Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen – Wir fördern Vielfalt!
Förderung von Naturschutzmaßnahmen und Projekten in Baden-Württemberg mit Mitteln aus Ersatzzahlungen im Rahmen des Programms "Wir fördern Vielfalt!". Anträge sind ab sofort möglich bis zum 30.09.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und Projekten mit Mitteln aus Ersatzzahlungen zur Förderung von Biodiversität, Artenschutz und Landschaftspflege in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung von Naturschutzmaßnahmen in Baden-Württemberg
- Antragstellung im Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen
- Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Maßnahmenvorschläge
Beschreibung
Im Rahmen des Programms „Wir fördern Vielfalt!“ stellt der Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen gezielt Mittel für Naturschutzmaßnahmen sowie Projekte zur Biodiversitätsförderung, zum Artenschutz und zur Landschaftspflege in Baden-Württemberg bereit. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, die sich im Themenfeld Umwelt-/Naturschutz oder Energieeffizienz & Klimaschutz engagieren. Mit einem reinen Zuschussmodell unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Vorhaben jeder Größenordnung – von der Anlage neuer Biotope über die Renaturierung ehemaliger Gärtnereigelände bis hin zur Wiederherstellung von Wacholderheiden. Die Auswahl erfolgt fortlaufend nach Eingang und Vollständigkeit der Antragsunterlagen; Projekte mit einem Fördervolumen bis 50.000 Euro werden in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden, größere Vorhaben durch den Stiftungsrat in den Sitzungen im März, Juli oder November.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind die Vorlage folgender Unterlagen unerlässlich: Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Maßnahmenvorschläge. Voraussetzung ist die Durchführung der Naturschutzmaßnahmen innerhalb Baden-Württembergs sowie die Einreichung vollständiger Antragsunterlagen im Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen. Anträge können ab sofort bis zum 30.09.2026 eingereicht werden. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den Grundlagen der Förderung und die Nutzung der bereitgestellten Download-Bereiche zur Antragstellung und Projektdurchführung erhöhen die Erfolgschancen. Dieses Förderangebot richtet sich insbesondere an Umwelt-NGO, gemeinnützige Vereine und alle weiteren engagierten Akteur:innen, die aktive Beiträge zum Erhalt und zur Vielfalt der heimischen Natur leisten möchten.
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