Zuschuss

Zweckzuschüsse im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik

Zweckzuschüsse für quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Elementarpädagogik in Vorarlberg. Anträge bis 25.02. des jeweiligen Betreuungsjahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.08.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit), Vorarlberg
Fördersumme: 3.890.000 € pro Jahr
Förderquote: 60% - 80%
Projektstart ab: 01.09.2022
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Der Bund gewährt den Ländern Zweckzuschüsse zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Elementarpädagogik. Ziel ist der flächendeckende Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten, die Verlängerung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten sowie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und die Förderung der frühen sprachlichen Bildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Investitionskosten
  • Administrativaufwand
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Architektenkosten
  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag bis 25.02. des jeweiligen Betreuungsjahres
  • Geeignete elementare Bildungseinrichtung
  • Einhaltung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis geeigneter Einrichtung
  3. Kostennachweise Personalkosten

Bewertungskriterien

  • Flächendeckender Ausbau
  • VIF-konforme Öffnungszeiten
  • Verbesserung Betreuungsschlüssel
  • Frühe sprachliche Förderung

Beschreibung

Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik stellt der Bund den Ländern zweckgebundene Zuschüsse für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Kinderbildungs- und ‑betreuungsangebote zur Verfügung. In Vorarlberg entstehen flächendeckend zusätzliche Plätze, insbesondere für unter Dreijährige, zugleich werden bestehende Öffnungszeiten verlängert und flexibilisiert, um mit einer Vollbeschäftigung der Erziehungsberechtigten vereinbare Betreuungszeiten (VIF-konform) sicherzustellen. Überdies wird der Betreuungsschlüssel verbessert (1:4 bei unter Dreijährigen, 1:10 bei Drei- bis Sechsjährigen), um eine fachlich hochwertige Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte und weitere pädagogische Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühen sprachlichen Bildung in den beiden letzten Jahren vor Schuleintritt, die systematisch erfolgt und über standardisierte Sprachstandsfeststellungen gemessen wird. Zusätzlich fördert das Bundesressort Maßnahmen zur Barrierefreiheit, räumlichen Qualitätsverbesserung und altersgemischte Gruppenformen sowie die Qualifizierung von Tageseltern.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen in Vorarlberg, die geeignete elementare Bildungseinrichtungen betreiben. Die Zuschussquote beträgt 60 %–80 %, die Projektdauer umfasst bis zu 36 Monate. Förderfähige Ausgaben beinhalten Personalkosten, Investitionskosten, Administrativaufwand, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Sachkosten; Planungs- und Architektenleistungen sowie Betriebskosten sind ausgeschlossen. Anträge sind jeweils bis zum 25. Februar des jeweiligen Betreuungsjahres einzureichen und müssen ein ausgefülltes Antragsformular, den Nachweis einer geeigneten Einrichtung und Kostennachweise zu Personalkosten enthalten. Mit der Förderung wird der flächendeckende Ausbau der Betreuungsplätze, die Optimierung der Betreuungszeiten und die Förderung der frühen sprachlichen Kompetenzen nachhaltig unterstützt. Ansprechpartner: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IIa – Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft, Fachbereich Elementarpädagogik.

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