AUOS

A und O Stiftung

Private Stiftung

Über den Fördergeber

Die A und O Stiftung wurde 2004 von den Eheleuten Heike und Walter Ihlow im Andenken an ihren früh verstorbenen Sohn Andreas als rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Sie setzt sich dafür ein, finanziell bedürftigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und deren Familien gezielt zu helfen – etwa durch Übernahme von Therapie- und Hilfsmittelkosten, wenn öffentliche Stellen nicht zahlen. Darüber hinaus fördert sie begabte Kinder und Jugendliche (z. B. musikalisch, künstlerisch oder naturwissenschaftlich) und unterstützt gemeinnützige Projekte und Vereine in den Bereichen Bildung und Jugendarbeit, sofern die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gewährleistet ist. Die Basis ihrer Arbeit bildet eine von der Stiftungsaufsicht genehmigte Satzung sowie der Name „A und O“, der symbolisch für Anfang und Ende, Wichtiges und Ganzes steht.

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Mission & Vision

Die A und O Stiftung möchte bedürftigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie ihren Familien nachhaltige Unterstützung bieten und ihnen Zugang zu Therapien, Hilfsmitteln und Förderangeboten ermöglichen, die sonst nicht realisierbar wären. Zugleich fördert sie junge Talente und gemeinnützige Initiativen in Bildung und Jugendarbeit, um Inklusion und Teilhabe zu stärken, individuelle Begabungen zu entfalten und damit das Gemeinwohl zu fördern.

Zielgruppen

Die Zielgruppe umfasst Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie deren Familien, sofern ein finanzieller Bedarf besteht; besonders begabte Kinder und Jugendliche (z. B. in Musik, Kunst oder Naturwissenschaften; Nachweis erforderlich); sowie gemeinnützige Projekte und Vereine im Bereich Bildung und Jugendarbeit, die ausdrücklich die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ermöglichen oder fördern.