A und O Stiftung: Allgemeine Förderung
Fortlaufende finanzielle Förderung für Einzelpersonen mit Behinderung und gemeinnützige Vereine/Initiativen in Hamburg und deutschlandweit. Einzelfallhilfen und Projektförderungen möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die A und O Stiftung unterstützt finanziell bedürftige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Familien bei Therapien, Hilfsmitteln und Ausstattungen, die nicht von öffentlichen Stellen übernommen werden. Zudem fördert sie begabte Kinder und Jugendliche und gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe und Wissenschaft, sofern Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beteiligt sind.
Förderfähige Ausgaben
- Therapiekosten (keine Delfin- oder Auslandstherapien)
- Behindertengerechte Fahrzeuge und Umbauten
- Therapeutische Hilfsmittel
- Studienförderung/Schulgeld
- Förderunterricht
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Schuldenausgleich
- Urlaubs- oder Freizeitkosten
- Delphintherapien
- Therapien im Ausland
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Behinderung
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Freistellungsbescheid
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Einkommensnachweise
- Schwerbehindertenausweis
- Ärztlicher Bericht
- Sozialbericht
- Haushaltsplan
Beschreibung
Die A und O Stiftung bietet bundesweit eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Einzelpersonen mit Behinderung und gemeinnützige Vereine bzw. Initiativen. Gefördert werden insbesondere finanziell bedürftige Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen sowie deren Familien bei nicht von öffentlichen Stellen übernommenen Therapien, Hilfsmitteln und Ausstattungsmaßnahmen. Zusätzlich können besonders begabte Heranwachsende eine Einzelfallhilfe erhalten, sofern die Begabung nachgewiesen ist. Projektförderungen in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe und Wissenschaft sind möglich, wenn die Teilnehmendenkreise explizit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einschließen. Abgedeckt werden Ausgaben wie therapeutische Maßnahmen (ausgenommen Delfin- und Auslandstherapien), behindertengerechte Fahrzeuge, Hilfsmittel, Studien- bzw. Schulgeld sowie projektbezogene Sachkosten.
Die Antragstellung erfolgt postalisch auf standardisierten Formularen, die auf der Website der Stiftung als PDF verfügbar sind. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem den Freistellungsbescheid, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, den aktuellen Arztbericht sowie einen Sozialbericht. Ein Schwerbehindertenausweis ist für Privatpersonen beizulegen. Die Dauer und Höhe der Förderung werden vom Vorstand individuell entschieden. Da Anträge fortlaufend bearbeitet werden, bestehen keine Einsendefristen; jedoch empfiehlt sich eine vollständige und sorgfältige Zusammenstellung aller Nachweise, um eine zügige Prüfung zu gewährleisten. Ansprechpartner:innen sind die Stiftungsverwaltung in Hamburg, die sämtliche eingereichten Unterlagen postalisch entgegennimmt.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.