Zuschuss

A und O Stiftung: Allgemeine Förderung

Fortlaufende finanzielle Förderung für Einzelpersonen mit Behinderung und gemeinnützige Vereine/Initiativen in Hamburg und deutschlandweit. Einzelfallhilfen und Projektförderungen möglich.

Bildung Gesundheit Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die A und O Stiftung unterstützt finanziell bedürftige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Familien bei Therapien, Hilfsmitteln und Ausstattungen, die nicht von öffentlichen Stellen übernommen werden. Zudem fördert sie begabte Kinder und Jugendliche und gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe und Wissenschaft, sofern Kinder und Jugendliche mit Behinderungen beteiligt sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten (keine Delfin- oder Auslands­therapien)
  • Behindertengerechte Fahrzeuge und Umbauten
  • Therapeutische Hilfsmittel
  • Studienförderung/Schulgeld
  • Förderunterricht
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Schuldenausgleich
  • Urlaubs- oder Freizeitkosten
  • Delphintherapien
  • Therapien im Ausland

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Behinderung
  • Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • Freistellungsbescheid
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Freistellungsbescheid
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Einkommensnachweise
  6. Schwerbehindertenausweis
  7. Ärztlicher Bericht
  8. Sozialbericht
  9. Haushaltsplan

Beschreibung

Die A und O Stiftung bietet bundesweit eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Einzelpersonen mit Behinderung und gemeinnützige Vereine bzw. Initiativen. Gefördert werden insbesondere finanziell bedürftige Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen sowie deren Familien bei nicht von öffentlichen Stellen übernommenen Therapien, Hilfsmitteln und Ausstattungsmaßnahmen. Zusätzlich können besonders begabte Heranwachsende eine Einzelfallhilfe erhalten, sofern die Begabung nachgewiesen ist. Projektförderungen in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe und Wissenschaft sind möglich, wenn die Teilnehmendenkreise explizit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen einschließen. Abgedeckt werden Ausgaben wie therapeutische Maßnahmen (ausgenommen Delfin- und Auslands­therapien), behindertengerechte Fahrzeuge, Hilfsmittel, Studien- bzw. Schulgeld sowie projektbezogene Sachkosten.

Die Antragstellung erfolgt postalisch auf standardisierten Formularen, die auf der Website der Stiftung als PDF verfügbar sind. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem den Freistellungsbescheid, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, den aktuellen Arztbericht sowie einen Sozialbericht. Ein Schwerbehindertenausweis ist für Privatpersonen beizulegen. Die Dauer und Höhe der Förderung werden vom Vorstand individuell entschieden. Da Anträge fortlaufend bearbeitet werden, bestehen keine Einsende­fristen; jedoch empfiehlt sich eine vollständige und sorgfältige Zusammenstellung aller Nachweise, um eine zügige Prüfung zu gewährleisten. Ansprechpartner:innen sind die Stiftungsverwaltung in Hamburg, die sämtliche eingereichten Unterlagen postalisch entgegennimmt.

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