Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), Sachgebiet R2 - Freiwillige Rückkehr

Landesministerium

Über den Fördergeber

Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) ist die zentrale Landesoberbehörde des Freistaats Bayern für die gebündelte Durchführung von Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen. Im Sachgebiet R2 – Freiwillige Rückkehr koordiniert das LfAR alle organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung freiwilliger Ausreisen, einschließlich Planung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen. Das Amt fördert Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekte und unterstützt ausreisepflichtige Personen bei der Beschaffung von Wohnraum im Herkunftsland, bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie weiteren Schritten der Reintegration.

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Mission & Vision

In Bayern gilt das Leitprinzip von Humanität und Ordnung. Das LfAR fördert vorrangig die freiwillige Ausreise ausreisepflichtiger Personen und möchte diesen Prozess so stressfrei und wirkungsvoll wie möglich gestalten. Gleichzeitig sorgt das Amt dafür, dass bei Nichtinanspruchnahme freiwilliger Ausreise unter Beachtung rechtsstaatlicher und integrationspolitischer Grundsätze Rückführungen konsequent vollzogen werden, um die Rechtssicherheit und öffentliche Ordnung im Freistaat Bayern zu gewährleisten.

Zielgruppen

Die Angebote des Sachgebiets R2 – Freiwillige Rückkehr richten sich an ausreisepflichtige Personen im Freistaat Bayern. Zudem werden Ausländerbehörden, Beratungsstellen und soziale Träger als Projektpartner eingebunden, um ganzheitliche Rückkehr- und Reintegrationslösungen zu entwickeln. Gefördert werden Projekte, die auf eine nachhaltige Reintegration im Herkunftsland abzielen und sowohl individuelle als auch strukturelle Unterstützungsmaßnahmen kombinieren.