Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Über den Fördergeber
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Dienstherrnfähigkeit (§ 29 SGB IV i. V. m. § 143 SGB VI). Sie vereint die Trägerschaften Knappschaft, Bahn und See im Verbund und übernimmt Aufgaben der Renten-, Reha- und Gesundheits- bzw. Sozialversicherung. Als öffentlicher Auftraggeber stellt sie im Rahmen ihrer Fachstelle für Fördermittel des Bundes die zuwendungsrechtliche Abwicklung von Förderprogrammen im Auftrag verschiedener Bundesministerien sicher und unterstützt damit bundesweite Projekte.
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