Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Über den Fördergeber
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine nachgeordnete Landesbehörde in Trägerschaft des Landes Niedersachsen mit Sitz in Braunschweig. Sie fungiert überwiegend als Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende sowie im Rahmen besonderer Aufnahmeprogramme (z. B. Resettlement, vorübergehender Schutz). Am Standort Grenzdurchgangslager Friedland („Tor zur Freiheit“) übernimmt die LAB NI zudem die bundesweite Erstaufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischen Zuwandernden aus der ehemaligen Sowjetunion. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Unterbringung, Versorgung und soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner, die Durchführung von Identitätsfeststellungen, die Asylverfahren-Begleitung, die fachliche Steuerung kommunaler Unterbringungskapazitäten sowie die Förderung freiwilliger Rückkehr.
Entdecke passende Förderungen für dein Vorhaben
- Erhalte alle Förderungen zu deinen Themen mit einem KI-Match-Score
- Finde heraus, welche Förderungen wirklich zu deinem Projekt passen
- Entwickle deine Anträge gemeinsam mit KI-Unterstützung
Mission & Vision
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen setzt sich dafür ein, Menschen, die Schutz oder Aufnahme in Deutschland suchen, eine sichere, fachgerechte und menschenwürdige Aufnahme zu gewährleisten. Durch professionelle Steuerungsprozesse, transparente Kommunikation mit Kommunen und Partnern sowie gezielte soziale und rechtliche Begleitung trägt die LAB NI zur Integration, zur Wahrung von Rechten und zur Rückkehrförderung bei. In ihrer Arbeit verbindet sie gesetzliche Vorgaben mit humanitärem Ansatz, um den besonderen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht zu werden.
Zielgruppen
Die Angebote und Leistungen der LAB NI richten sich an Asylsuchende und Geflüchtete, die in Niedersachsen ankommen und eine zentrale Erstaufnahme durchlaufen; Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie andere Zuwandernde im Rahmen von Aufnahmeprogrammen; Kommunen und Träger, die Unterbringungskapazitäten koordinieren und realisieren müssen; Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten; sowie Einrichtungen und Initiativen, die im Themenfeld Erstaufnahme, soziale Betreuung oder Rückkehrförderung tätig sind.