Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Über den Fördergeber
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ ist eine öffentliche Stiftung des Freistaates Bayern im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Sie gewährt freiwillige, nicht einklagbare Geldleistungen an schwangere Frauen, kinderreiche Familien (in der Regel ab drei minderjährigen Kindern) und alleinerziehende Elternteile, die sich unverschuldet in einer akuten Notlage befinden und bei denen gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftung finanziert ihre Hilfen aus Zuschüssen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, des Freistaates Bayern, der Katholischen und Evangelischen Kirche, der Städte Nürnberg und Ansbach sowie aus privaten Spenden.
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Mission & Vision
Die Landesstiftung setzt sich zum Ziel, unverschuldet in Not geratenen schwangeren Frauen und Familien schnell und unbürokratisch Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, ihre finanzielle Belastung zu mindern und eine tragfähige Basis für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung zu schaffen. Dabei steht der individuelle Bedarf im Mittelpunkt, um nachhaltige Lösungen für die betroffenen Familien zu ermöglichen.
Zielgruppen
Gefördert werden schwangere Frauen mit ärztlicher Bescheinigung und Hauptwohnsitz in Bayern, kinderreiche Familien (in der Regel mit mindestens drei minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt) und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind im gemeinsamen Haushalt. In Ausnahmefällen können auch Paare oder Familien mit weniger Kindern (z. B. bei Schwerbehinderung ab GdB 50) unterstützt werden. Voraussetzung ist stets eine unverschuldete Notlage, die nicht durch andere gesetzliche Leistungen oder Hilfen gedeckt ist.