Zuschuss

Zuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten

Förderung für finanziell benachteiligte Familien in Bayern zur jährlichen Erholung in anerkannten Familienferienstätten. Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn beim ZBFS eingehen.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 19,50 € pro Person und Verpflegungstag (25,50 € bei behinderten Kindern)
Förderquote: 90%

Förderziel

Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen soll ein gemeinsamer Erholungsurlaub in Familienferienstätten ermöglicht werden, um das Familienklima zu stärken und gesundheitliche Erholung zu bieten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Unterbringung in der Familienferienstätte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten
  • Eintritte und sonstige Nebenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Familie in Bayern
  • Familienurlaub in einer als förderfähig anerkannten Familienferienstätte
  • Antrag eingereicht vor verbindlicher Buchung, mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn
  • Familien mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird (in Ausnahmefällen Großeltern)
  • Urlaub umfasst mindestens 6, höchstens 14 Verpflegungstage
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Nachweis des Kindergeldbezugs
  2. Vollständiger Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Jahres oder Einkommensfragebogen
  3. Bescheid über Leistungen nach SGB II/XII oder Wohngeld/Kinderzuschlag (falls zutreffend)
  4. Angabe der IBAN für Auszahlung

Beschreibung

Das Zuschussprogramm für Familienerholung in anerkannten Familienferienstätten in Bayern richtet sich an finanziell benachteiligte Familien mit Hauptwohnsitz im Freistaat. Förderberechtigt sind Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, Alleinerziehende und in Ausnahmefällen Großeltern, sofern für die mitreisenden Kinder Kindergeld bezogen wird und die Eltern aus wichtigem Grund nicht teilnehmen können. Ziel der Maßnahme ist es, Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen einmal jährlich einen gemeinsamen Erholungsurlaub von sechs bis maximal 14 Verpflegungstagen zu ermöglichen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die rechtzeitige Einreichung – spätestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn – beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sowie die verbindliche Buchung erst nach Bestätigung des Antragseingangs. Zudem müssen Teilnehmende an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung teilnehmen und die Einkommensgrenzen oder den Bezug von SGB II/XII-Leistungen, Wohngeld bzw. Kinderzuschlag nachweisen. Pro Jahr kann nur eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Die Zuwendung erstreckt sich auf bis zu 90 % der förderfähigen Unterkunftskosten, wobei der Eigenanteil mindestens 10 % beträgt. Pro Verpflegungstag werden bis zu 19,50 € je Person gefördert, für Kinder mit anerkannter Behinderung bis zu 25,50 €. Fahrtkosten, Eintritte und sonstige Nebenkosten bleiben außerhalb des Förderumfangs. Zur Antragstellung sind u. a. der aktuelle Nachweis des Kindergeldbezugs, der Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Jahres oder Ergänzungsunterlagen bei Nichtveranlagung sowie die IBAN für die Auszahlung vorzulegen. Die Abwicklung erfolgt im Wege der Projektförderung über das ZBFS; eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich. Das Programm bietet Familien die Chance, positive Impulse für das Zusammenleben zu setzen und die Gesundheit aller Beteiligten nachhaltig zu stärken.

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