104 Projekte für 104 Stadtteile
Wettbewerb zur Förderung gemeinnütziger Sportvereine, Verbände und Schulen in Hamburg mit bis zu 20.000 € pro Projekt für olympische und paralympische Initiativen.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von Fördermitteln für Anschaffung von Sportausrüstung, Investitionen in Sportinfrastruktur, Übungsstunden, Trainerhonorare sowie Trainingslager und Sportreisen zur Begeisterung für Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Sportausrüstung
- Investitionen in Sportinfrastruktur
- Miete für Hallenzeiten
- Trainerhonorare / Personalkosten
- Trainingslager und Sportreisen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Gemeinnützigkeitsstatus
- Projekt kann ohne Fördermittel nicht realisiert werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Projektförderung
- Kurzbeschreibung des Vereins/der Schule
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis nach Projektabschluss
Bewertungskriterien
- Eignung nach olympischem Gedanken
- Eigenengagement des Antragstellers
- Reihenfolge des Eingangs der Anträge
Beschreibung
Die Alexander Otto Sportstiftung unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „104 Projekte für 104 Stadtteile“ gemeinnützige Sportvereine, -verbände sowie Schulen in Hamburg mit Zuschüssen von bis zu 20.000 € pro Projekt. Gefördert werden Initiativen, die den olympischen und paralympischen Gedanken in den Stadtteilen stärken und ohne zusätzliche Mittel nicht realisierbar wären. Insgesamt stehen ein Millionenbetrag bereit, um die Begeisterung für Olympische und Paralympische Spiele in der Freien und Hansestadt Hamburg zu entfachen. Teilnehmende Einrichtungen müssen ihren Sitz in Hamburg nachweisen, den Gemeinnützigkeitsstatus vorlegen und das eigene Engagement dokumentieren. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der Stiftung nach der Eignung des Projekts, dem Zeitpunkt des Antragseingangs und dem praktischen Nachweis eigen geleisteter Vorarbeiten.
Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung von Sportausrüstung, Investitionen in Sportinfrastruktur, Mieten für Hallenzeiten, Trainer:innenhonorare, Personalkosten sowie Trainingslager und Sportreisen. Zur Bewerbung sind einzureichen: ein Antrag auf Projektförderung, eine Kurzbeschreibung der Organisation, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie nach Abschluss ein Verwendungsnachweis. Ein Abruf der bewilligten Mittel ist bis zum 30.11.2026 möglich. Die Stiftung legt Wert auf transparente Berichterstattung und erwartet die Mitwirkung bei Öffentlichkeitsmaßnahmen. Dieses Programm bietet eine attraktive Chance für Träger, die mit kreativen, inklusiven und gemeinschaftsorientierten Sportangeboten das olympische Erbe in allen Hamburger Stadtteilen weitertragen möchten.
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