Abrollbehälter Besprechung für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Abrollbehältern Besprechung für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung zur Verbesserung der Katastrophenabwehr. Förderfestbetrag 28.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern, indem sie die Beschaffung von Abrollbehältern Besprechung für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Beschaffungskosten für Abrollbehälter Besprechung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
- Mindestens zwei geeignete Wechselladefahrzeuge
- Erfüllung technischer Anforderungen gemäß Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fachliche Stellungnahme der Kreis- bzw. Stadtbrandinspektion
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert die beschaffungsbezogene Ausstattung im Katastrophenschutz, indem er Kommunen und gemeinnützigen Organisationen die Anschaffung von Abrollbehältern Besprechung für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 28.000 € unterstützt. Ziel dieser Maßnahme ist die Optimierung der Koordination und Einsatzführung vor Ort, um im Ernstfall schnelle und effektive Entscheidungen treffen zu können. Die Förderung wird als Festbetrag gewährt und deckt 100 % der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten ab. Anträge können jederzeit bei den zuständigen Regierungsbezirken gestellt werden, wodurch eine kontinuierliche Einbindung in bestehende Gefahrenabwehrkonzepte sichergestellt wird.
Gefördert werden bayerische Kommunen sowie freiwillige Hilfsorganisationen, die eine Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung betreiben und über mindestens zwei geeignete Wechselladefahrzeuge verfügen. Die technischen Anforderungen richten sich nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien des Freistaats Bayern. Zur Antragsstellung ist eine fachliche Stellungnahme der Kreis- bzw. Stadtbrandinspektion erforderlich. Damit wird die fachliche Eignung und Einsatzrelevanz der beantragten Ausrüstung verifiziert. Durch diese Förderung erhält die örtliche Einsatzleitung eine belastbare Infrastruktur, um bei Großschadenslagen Kommunikations- und Besprechungsprozesse effizient zu gestalten und die Katastrophenabwehr nachhaltig zu stärken.
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