Abrollbehälter nach DIN SPEC 14 507-3 für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
Der Freistaat Bayern fördert Abrollbehälter nach DIN SPEC 14 507-3 für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung zur Verbesserung der Katastrophenschutzausstattung. Anträge können jederzeit bei den Bayerischen Regierungsbezirken eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung hat zum Ziel, bayerische Kommunen bei der Beschaffung von Abrollbehältern nach DIN SPEC 14 507-3 zur Ausstattung der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung zu unterstützen und so die Kapazitäten zur Katastrophenabwehr zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Abrollbehältern nach DIN SPEC 14 507-3
- Anschaffung von Satellitenanlagen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pro Landkreis und kreisfreie Stadt wird grundsätzlich ein ELW oder AB UG-ÖEL gefördert
- Technische Voraussetzungen gemäß DIN SPEC 14 507-3 müssen erfüllt sein
- In Ausnahmefällen kann mit besonderer Begründung auf einen Abrollbehälter auf Transporter-Basis nach DIN SPEC 14 507-3 ausgewichen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fachliche Stellungnahme der Kreis- bzw. Stadtbrandinspektion
Beschreibung
Der Freistaat Bayern bietet Landkreisen und kreisfreien Städten eine kontinuierlich abrufbare Zuschussförderung zur Anschaffung von Abrollbehältern nach DIN SPEC 14 507-3 für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL). Ziel ist die Stärkung der kommunalen Kapazitäten zur Katastrophenabwehr, indem moderne Einsatzfahrzeuge bereitgestellt werden, die eine effektive Führung und Koordination vor Ort ermöglichen. Förderberechtigt sind sämtliche öffentlichen Einrichtungen der bayerischen Gebietskörperschaften. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine fachliche Stellungnahme der Kreis- bzw. Stadtbrandinspektion sowie die Einhaltung der technischen Spezifikationen gemäß DIN SPEC 14 507-3. In Ausnahmefällen kann eine besonders begründete Anschaffung von Abrollbehältern auf Transporter-Basis gefördert werden.
Förderfähig sind Anschaffungskosten für den Abrollbehälter selbst sowie optional Satellitenanlagen zur Kommunikationssicherung. Der maximale Förderfestbetrag beläuft sich auf 160.000 € bzw. 161.000 € bei Einbau einer Satellitenanlage. Sollte der tatsächliche Finanzierungsbedarf darunterliegen, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Anträge können fortlaufend bei den zuständigen Bayerischen Regierungsbezirken eingereicht werden, die über die Bewilligung entscheiden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr und wird vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration verantwortet. Durch diese Initiative werden die Kommunen dabei unterstützt, ihre Einsatzleitung vor Ort optimal auszustatten und somit die Sicherheit und Schlagkraft im Katastrophenschutz maßgeblich zu erhöhen.
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