Zuschuss

Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Salzburg

Anteilig finanzierte Verwaltungskosten und Strukturkosten des ärztlichen Sonn- und Feiertags-Bereitschaftsdienstes in der Stadt Salzburg durch Land Salzburg und Stadt Salzburg. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Das Land Salzburg und die Stadt Salzburg tragen anteilig die Verwaltungskosten und Strukturkosten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Salzburg, um eine medizinische Grundversorgung für Personen innerhalb der politischen Grenzen der Stadt Salzburg sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungskosten
  • Strukturkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ärztliches Personal
  • Telefonzentrale
  • Funkleitzentrale
  • Bemannten Funkwagen
  • Behandlungs- und sonstige Räumlichkeiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und sonstigen Organisationen
  2. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
  3. Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistung
  4. Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen
  5. Schriftliche Erklärung zum Datenschutz

Beschreibung

Österreichisches Land Salzburg und die Stadt Salzburg übernehmen anteilig die Verwaltungskosten und Strukturkosten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Salzburg, um eine flächendeckende medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Die kontinuierliche Förderung in Form eines Zuschusses richtet sich an öffentliche Einrichtungen und kann jederzeit beantragt werden. Untergebracht im Zentrum des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesstelle Salzburg, gewährleistet der Dienst, dass medizinisches Fachpersonal zuverlässig erreichbar ist. Gefördert werden sowohl personelle Einsätze als auch infrastrukturelle Komponenten, um die Abläufe von der Telefon- und Funkleitzentrale bis zu den behandlungsrelevanten Räumlichkeiten und Einsatzfahrzeugen optimal zu unterstützen.

Förderinteressierte Institutionen müssen unter anderem ärztliches Personal, eine Telefonzentrale, eine Funkleitzentrale, bemannte Funkwagen sowie Behandlungs- und sonstige Räumlichkeiten nachweisen. Als förderfähige Ausgaben gelten ausdrücklich Verwaltungskosten und Strukturkosten. Für die Antragstellung sind der Nachweis des rechtlichen Bestands, ein Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr, ein detaillierter Finanzierungsplan mit Gesamtkosten und Eigenleistung sowie schriftliche Erklärungen zur Einsichtnahme in Gebarungsunterlagen und zum Datenschutz erforderlich. Da keine Fristobergrenze besteht, können Förderanträge fortlaufend beim Amt der Salzburger Landesregierung eingereicht werden. Auf diese Weise tragen die Fördergeber nachhaltig dazu bei, dass Personen, die sich während der Sonn- und Feiertagsbereitschaftsdienstzeiten in der Stadt Salzburg aufhalten, jederzeit Zugriff auf eine qualifizierte medizinische Erstversorgung haben.

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