Allgemeine Bauwirtschaft
Förderung für NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände zur Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen und Stärkung der örtlichen Bauwirtschaft. Anträge jederzeit möglich bis 31.12.2026.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung, Erweiterung, Umbau und Sanierung von Infrastruktur-Kleinprojekten auf Gemeindeebene in Niederösterreich und Unterstützung der NÖ Bauwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung
- Erweiterung
- Umbau
- Sanierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen über Gebührenhaushalte
- Investitionen in vermietete oder verpachtete Gebäude
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände
- Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden
- Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung innerhalb von 2 Jahren nach Förderzusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zum Fördernehmer (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung)
- Beschreibung des Projektes inkl. Plandarstellungen
- Kopie des Genehmigungsbescheides (falls vorhanden)
- Beschluss des Gemeinderates
- Nachweis finanziellen Erfordernisses (Kostenvoranschläge)
- Finanzierungsplan
- Bericht über den Investitionsnachweis
- Angaben zur Grundeigentümerin/zum Grundeigentümer
Beschreibung
Die Förderung „Allgemeine Bauwirtschaft“ richtet sich an niederösterreichische Gemeinden und Gemeindeverbände, die kommunale Kleinprojekte im Bereich Infrastruktur realisieren möchten. Ziel ist es, die Errichtung, Erweiterung, den Umbau und die Sanierung von Gemeindeämtern, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Büchereien, Kindergärten, Musikschulen, Straßen sowie Radverkehrsanlagen zu unterstützen und damit die örtliche Bauwirtschaft zu stärken. Gefördert werden Investitionen, die unmittelbar sachlich und zeitlich mit dem Vorhaben zusammenhängen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die über Gebührenhaushalte finanziert werden oder in vermietete bzw. verpachtete Gebäude investiert werden. Insgesamt steht ein budgetiertes Volumen von rund 1,776 Mio. Euro zur Verfügung, um die Umsetzung von Infrastrukturideen zu forcieren.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und kann bis zu 15 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen, maximal jedoch 22.500 Euro pro Projekt. Anträge sind jederzeit bis zum 31. Dezember 2026 möglich, müssen jedoch vor Baubeginn eingereicht werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung innerhalb von zwei Jahren nach Zuwendungszusage. Einreichungen erfolgen über das elektronische Online-Formular der Abteilung Allgemeiner Baudienst (BD1) der NÖ Landesregierung oder schriftlich per E-Mail. Dem Antrag sind unter anderem Kostenvoranschläge, Projektbeschreibungen mit Plandarstellungen, ein Gemeinderatsbeschluss sowie ein Finanzierungsplan beizulegen. Dieses Förderangebot leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Infrastruktur und bietet Gemeinden eine verlässliche finanzielle Unterstützung für bedarfsgerechte Kleinprojekte.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.