Allgemeine Förderung
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Sport und Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Niedersachsen. Anträge bis 5.000 € sind jederzeit möglich, für höhere Beträge gelten feste Fristen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten aus den Bereichen Sport und Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Bundesland Niedersachsen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- bereits abgeschlossene Maßnahmen
- institutionelle Förderungen (hauptberufliches Personal)
- reine Saisonförderung von Sportvereinen
- Sportstättenbau
- Anschaffung von Sportgeräten (außer im Rahmen umfassender Projekte)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen dem Bereich Sport oder Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte angehören
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
- Innovation und Kreativität
- Besonderer Bedarf und Notwendigkeit
- Professionalität des Antragstellers und bei der Umsetzung
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorgespräch mit der Stiftung
- Online-Antragsformular
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
- Innovation und Kreativität
- Besonderer Bedarf und Notwendigkeit
- Professionalität des Antragstellers und des Projekts
Beschreibung
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung unterstützt Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen bei der Umsetzung von Sport- und Integrationsprojekten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Gefördert werden Vorhaben, die nachhaltig angelegt, kreativ und bedarfsorientiert sind sowie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten. Als förderberechtigt gelten Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die ein professionell geplantes Projekt in den Bereichen Sport, Migration, Kultur & Medien oder Arbeit & Soziales einreichen. Anträge sind unabhängig von Laufzeiten und Zielgruppen grundsätzlich möglich, sofern keine reinen Saisonförderungen, Infrastrukturmaßnahmen oder bereits abgeschlossene Maßnahmen beantragt werden.
Bis zu einer Fördersumme von 5.000 Euro können Förderanträge jederzeit eingereicht werden. Bei Finanzierungsbedarf zwischen 5.000 und 20.000 Euro gelten feste Stichtage (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember), bei beantragten Beträgen über 20.000 Euro erfolgen die Entscheidungen durch den Stiftungsrat jeweils zum 30. September und Ende Februar. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine vorherige Beratung durch die Geschäftsstelle sowie die eingereichte Projektskizze über das Online-Formular. Bewertet werden insbesondere Nachhaltigkeit, Innovation, Professionalität und die konkrete Bedürfnislage. Die Stiftung gewährt ihre Unterstützung als nicht rückzahlbaren Zuschuss, um langfristig wirkungsvolle Maßnahmen zu realisieren und die Integration sportlicher Angebote in die Migrationsarbeit zu stärken.
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