Allgemeine Förderung der Stiftung Naturschutz Thüringen
Förderung von Naturschutz-, Artenschutz- und Landschaftspflegeprojekten in Thüringen durch die Stiftung Naturschutz Thüringen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Erhaltung und zum Schutz der Natur sowie zur Pflege der Landschaft in Thüringen. Die Stiftung unterstützt darüber hinaus Umweltbildung, Artenschutz und Forschungsvorhaben und stärkt das öffentliche Bewusstsein für Naturschutzthemen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort in Thüringen
- Projektbezug zu Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung oder Forschung
- Einhaltung der Richtlinien der Stiftung Naturschutz Thüringen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Projektförderung SNT
- Mittelabruf
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Allgemeine Förderung der Stiftung Naturschutz Thüringen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen in Thüringen, die Projekte zum Natur- und Artenschutz, zur Landschaftspflege sowie zur Umweltbildung und Forschung durchführen. Als fortlaufend ausgeschriebener Zuschuss bietet diese Förderung die Möglichkeit, Initiativen zur Erhaltung heimischer Lebensräume, zum Schutz bedrohter Arten und zur nachhaltigen Landschaftspflege zu realisieren. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Energieeffizienz und Klimaschutzprojekte im Kontext naturschutzfachlicher Zielsetzungen unterstützt. Die Stiftung legt besonderen Wert darauf, das öffentliche Bewusstsein für naturnahe Wechselwirkungen und die Bedeutung ökologischer Vielfalt zu stärken.
Geförderte Vorhaben müssen einen klaren Bezug zu Thüringen aufweisen und den Richtlinien der Stiftung Naturschutz Thüringen entsprechen. Zur Antragstellung sind der „Antrag Projektförderung SNT“, ein Mittelabrufformular sowie ein Verwendungsnachweis einzureichen. Eine projektbezogene Darstellung der geplanten Maßnahmen in Naturschutz, Artenschutz oder Umweltbildung ist Voraussetzung für die Bewilligung. Die Einreichung erfolgt jederzeit, ohne feste Fristen, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung ermöglicht wird. Diese Fördermöglichkeit unterstützt zivilgesellschaftliche und kommunale Akteur:innen dabei, praxisnahe Forschungsvorhaben durchzuführen und Umweltbildungsangebote zu entwickeln, und leistet somit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Thüringen.
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