Allgemeine Kulturförderrichtlinie
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf Antrag Projekte rheinland-pfälzischer Kulturschaffender und Kultureinrichtungen in verschiedenen Sparten wie Theater, Musik, bildende Kunst, Museen und Heimatpflege.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Allgemeine Kulturförderrichtlinie unterstützt Kulturschaffende und Kultureinrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der Durchführung und Realisierung kultureller Projekte durch Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von 50.000 € und Anerkennung ehrenamtlicher Arbeitsleistungen als fiktive Ausgaben.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über zweckentsprechende Verwendung bis 30.06. des Folgejahres
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bis 50.000 € möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz ermöglicht eine gezielte Förderung kultureller Initiativen durch eine Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von 50.000 €. Gefördert werden Projekte rheinland-pfälzischer Kulturschaffender und -einrichtungen in Bereichen wie Theater, Musik, bildende Kunst, Museen, Heimatpflege sowie soziokulturelle Angebote. Neben freien Ensembles und Jugendkunstschulen profitieren ebenso kommunale Kultureinrichtungen und nichtstaatliche Museen von der finanziellen Unterstützung. Ehrenamtliche Arbeitsleistungen können dabei pauschal als fiktive Ausgaben berücksichtigt werden, sodass freiwilliges Engagement bis zu 20 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt wird. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bei Zuwendungen bis 50.000 € möglich, wodurch die Umsetzung zeitkritischer Vorhaben erleichtert wird.
Antragsberechtigt sind sowohl natürliche Personen (Kulturschaffende, Künstler:innen) als auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Vereine, Bildungsträger). Der Antrag umfasst eine ausführliche Projektbeschreibung sowie einen transparenten Kosten- und Finanzierungsplan. Spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres ist ein Nachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung vorzulegen, wobei bei Beträgen bis 25.000 € ein vereinfachter Verwendungsnachweis zulässig ist. Durch die flexibel gestalteten Richtlinien entfällt die Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis zu 25.000 €, und der Verwaltungsaufwand wird insgesamt reduziert. Diese Fördermöglichkeit bietet eine verlässliche Basis für eine vielfältige und nachhaltige Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz.
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