Allgemeine Projektförderung gemeinnütziger, mildtätiger und wissenschaftlicher Zwecke (Axel Springer Stiftung)
Die Axel Springer Stiftung fördert wissenschaftliche, mildtätige und sonstige gemeinnützige Projekte im In- und Ausland. Anträge sind formlos schriftlich (per Brief oder E-Mail) jederzeit mit mindestens vier Monaten Vorlauf einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten mit gemeinnützigen, mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken, insbesondere Gedenkstätten- und Israel-Exkursionen, Druckkostenzuschüsse für Dissertationen und weitere kulturelle, pädagogische oder wissenschaftliche Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten für Exkursionen
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen
- Kosten für kulturelle Veranstaltungen und Tagungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formloser Antrag schriftlich (per Brief oder E-Mail)
- Mindestens 4 Monate Vorlaufzeit vor dem Veranstaltungs- oder Erscheinungstermin
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Exposé
- Kalkulation
- Programmentwurf
- Zeitplan
Beschreibung
Die Allgemeine Projektförderung gemeinnütziger, mildtätiger und wissenschaftlicher Zwecke der Axel Springer Stiftung unterstützt deutschlandweit Initiativen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder forschungsorientierten Zielsetzungen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Wissenschaft, Kultur, Bildung, Soziales sowie Forschung & Innovation, darunter Gedenkstätten- und Israel-Exkursionen, Druckkostenzuschüsse für Dissertationen sowie kulturelle und pädagogische Vorhaben. Antragstellende können gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie Privatpersonen sein – etwa Schulen, Berufsschulen, Universitäten, Schüler:innen- und Studierendengruppen, Auszubildende, Wissenschaftler:innen, Vereine und kirchliche Gemeinden, die Vorhaben im In- und Ausland umsetzen. Die Stiftung legt Wert auf nachhaltige Wirkung und kreative Ansätze, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und wissenschaftlichen Austausch zu stärken.
Ein formloser Antrag ist jederzeit schriftlich per Brief oder E-Mail einzureichen, wobei ein Vorlauf von mindestens vier Monaten zum Projekt- oder Erscheinungstermin eingehalten werden muss. Übliche Bewerbungsunterlagen umfassen ein Anschreiben, ein Exposé, eine detaillierte Kalkulation, einen Programmentwurf sowie einen Zeitplan. Förderfähige Ausgaben erstrecken sich auf Reisekosten für Exkursionen, Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Publikationen und Kosten für kulturelle Veranstaltungen und Tagungen. Die Stiftung trifft Entscheidungen in vierteljährlich stattfindenden Vorstandssitzungen, sodass eine frühzeitige Einreichung die Erfolgschancen erhöht. Mit dieser dauerhaften Fördermöglichkeit wird ein vielfältiges Spektrum gemeinnütziger Projekte gestärkt und der wissenschaftliche Nachwuchs nachhaltig gefördert.
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