Alpha Asyl - Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit Wohnsitz unter zwei Jahren. Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu stellen. Förderung bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Unterrichtseinheiten (45 Min) 42,23 €
- Sozialpädagogische Betreuung (45 Min) 42,23 €
- Projektleiterstunden (60 Min) 50 €
- Kinderbetreuung (45 Min) 25 €
- Ausstattung und Lernmaterial (45 Min) 5 €
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG bzw. anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Wohnsitz unter zwei Jahren in Bayern
- Vorrangiger Zugang zu speziellen Integrationskursen, falls vorhanden
- Teilnahme an schulischen Bildungsangeboten möglich, sofern die Kursteilnahme nicht beeinträchtigt wird
- Nicht teilnahmeberechtigt: Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylG
- Einreichung eines Konzepts anhand des Musterformulars
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkonzept
- Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement
- Nachweise über Qualifikationen des Bildungspersonals
- Kontaktliste Akteure/Institutionen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorläufige Teilnehmerliste
- Formblatt "Vorrangprüfung für Integrationskurse des BAMF"
Beschreibung
Das Förderprogramm „Alpha Asyl – Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ des Freistaats Bayern unterstützt flächendeckend Alphabetisierungskurse für Asylbewerber:innen, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge mit Wohnsitz in Bayern von unter zwei Jahren. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, die ein detailliertes Kurskonzept einreichen und eine Mindestteilnehmerzahl von drei kontinuierlich anwesenden Personen sicherstellen. Zielgruppe sind Ausländer:innen ab 15 Jahren mit Leistungsberechtigung nach § 1 AsylbLG sowie subsidiär Schutzberechtigte, ausgenommen Personen aus sicheren Herkunftsländern (§ 29a AsylG). Die Kurse umfassen 60 bis 200 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), von denen bis zu 30 % digital stattfinden können. Eine sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung lässt sich je nach Kurslänge um bis zu 40 zusätzliche Unterrichtseinheiten erweitern. Lehrkräfte müssen entsprechende pädagogische oder sprachwissenschaftliche Qualifikationen und eine Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung) nachweisen und sind verpflichtet, Klassenbuch und Teilnehmerliste zu führen.
Gefördert werden bis zu 90 % der pauschalierten Gesamtkosten; der Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. Pauschalen betragen 42,23 € pro Unterrichts- oder sozialpädagogischer Betreuungseinheit, 50 € pro Projektleiterstunde, 25 € für Kinderbetreuung und 5 € für Lernmaterial je Unterrichtseinheit; indirekte Kosten sind bis zu 12 % der förderfähigen direkten Ausgaben ansetzbar. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026 und trägt dazu bei, Menschen mit geringen schriftsprachlichen Kenntnissen frühzeitig grundlegende Lese- und Schreibkompetenzen in deutscher Sprache zu vermitteln und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
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