Zuschuss

Anschaffungsförderung (Regelförderung) der Stiftung Jetzt! für morgen

Förderung von Anschaffungen aller Gruppen der katholischen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen. Anträge können in zwei Förderperioden pro Jahr gestellt werden. Maximal 450 € pro Antrag.

Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Maximal 450 € pro Antrag
Förderquote: 70% (bei nachvollziehbarer Begründung bis zu 90%)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzierung von Anschaffungen für Aktionen und Maßnahmen mit und für Kinder und Jugendliche in der katholischen Jugendarbeit im Bistum Aachen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachmittelanschaffungen für Aktionen/Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffungen auf Diözesan- und regionaler kirchenamtlicher Ebene
  • Angebote für Einzelpersonen
  • Anschaffungen durch kommerzielle Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Bistum Aachen
  • Vorhandener Rechtsträger
  • Aktivität in der katholischen Jugendarbeit
  • Begünstigte zwischen 0 und 27 Jahren

Bewertungskriterien

  • Geplanter Einsatz der Anschaffung bei Aktion/Maßnahme mit Kindern und Jugendlichen
  • Ehrenamtliches Engagement der Gruppe
  • Eigenanteil mindestens 30% (Reduzierung auf 10% möglich)
  • Nur ein bewilligter Antrag pro Förderperiode

Beschreibung

Die Anschaffungsförderung der Stiftung Jetzt! für morgen unterstützt gemeinnützige Gruppen der katholischen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen bei der Finanzierung von Sachmittelanschaffungen für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen. Förderberechtigt sind eingetragene Interessenverbände oder Vereine, deren Mitglieder zwischen 0 und 27 Jahren alt sind und die im Bistum Aachen ansässig sind. Pro Förderperiode können Anträge mit einer maximalen Fördersumme von 450 € gestellt werden. Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich: jeweils vom 1. Oktober bis 31. März und vom 1. April bis 30. September. Gefördert werden Anschaffungen, die unmittelbar bei Aktionen und Maßnahmen im sozialen und jugendpädagogischen Bereich zum Einsatz kommen, um das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu stärken.

Für die Bewilligung sind ein vorhandener Rechtsträger, die ehrenamtliche Ausrichtung der Gruppe und ein Eigenanteil von mindestens 30 % Voraussetzung. Bei plausibler Begründung kann die Stiftung den Eigenanteil auf 10 % reduzieren. Die Förderquote liegt standardmäßig bei 70 %, auf Antrag und mit nachvollziehbarer Darlegung des Bedarfs kann sie bis zu 90 % erhöht werden. Bewertungskriterien umfassen den geplanten Einsatz der Anschaffung, das freiwillige Engagement der Beteiligten und die transparente Finanzplanung. Pro Förderperiode kann jede Gruppierung nur einen Antrag bewilligt erhalten. Eine Überfinanzierung wird ausgeschlossen, um eine nachhaltige Mittelverwendung sicherzustellen.

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