Zuschuss

Antrag auf Bewilligung von Stiftungsmitteln – Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“

Förderung lokaler Menschenrechtsprojekte in Nürnberg durch die Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Anträge sind jederzeit möglich.

Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Aktivitäten, Vorhaben und Projekten, die zum Leitbild Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte beitragen. Gefördert werden u. a. Menschenrechtsbildung, wissenschaftliche Fachtagungen, Dokumentationen, internationale Begegnungen und Initiativen lokaler Vereine und Gruppen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Wirkung in der Stadt Nürnberg
  • Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Förderstiftungszwecks
  • Projektbezug zum Leitbild Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Satzung oder Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Bezug zum Leitbild Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte
  • Nachhaltigkeit und Wirkung des Projekts in Nürnberg
  • Transparenz und Plausibilität des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ fördert kontinuierlich lokale Initiativen und Projekte in Nürnberg, die sich den Themen Menschenrechte, Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt widmen. Gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Stellen, Stiftungen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie Privatpersonen mit Sitz oder Wirkung in der Stadt Nürnberg können jederzeit Anträge auf Zuschüsse stellen. Geförderte Vorhaben erstrecken sich über Bildungs- und Weiterbildungsangebote, kulturelle und mediale Veranstaltungen, wissenschaftliche Fachtagungen, Dokumentationen sowie internationale Begegnungen. Die Förderung ermöglicht Akteur:innen der Zivilgesellschaft, Schulen und Hochschulen, Kulturinstitutionen und sozialen Trägern, das Leitbild „Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ mit innovativen Ideen und nachhaltiger Wirkung voranzutreiben.

Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular erforderlich, ergänzt durch eine detaillierte Projektbeschreibung, einen transparenten Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Satzung). Die Auswahl der Vorhaben orientiert sich an der inhaltlichen Passung zum Leitbild, der lokalen Verankerung und der Nachhaltigkeit der Wirkung. Besonderes Augenmerk gilt der Plausibilität der Finanzplanung und der Realisierbarkeit vor Ort. Mit dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit bietet die Stiftung engagierten Initiativen, Vereinen und Bildungseinrichtungen in Nürnberg eine verlässliche Unterstützung, um die Menschenrechtsbildung zu stärken, den Dialog zwischen verschiedenen Gruppen zu fördern und gemeinsame Projekte für ein respektvolles Miteinander umzusetzen.

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