Zuschuss

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenz in Wien: Individuelles, langfristiges Beratungsangebot zur Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Anträge jederzeit möglich.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Arbeitsassistenz ist ein individuelles, langfristiges Beratungsangebot mit dem Ziel, gemeinsam einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen oder einen gefährdeten Arbeitsplatz zu sichern. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Arbeitsassistenz unter Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen durch alle geeigneten und erforderlichen Schritte, insbesondere Beratung und Begleitung.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratung und Begleitung
  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis erfolgreicher Tätigkeit und Kenntnisse im Bereich Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen
  • Ziel der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt
  • schriftliche Antragstellung vor Beginn des Projekts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis erfolgreicher Tätigkeit im Bereich Arbeitsassistenz
  3. Finanzierungsplan
  4. Lebenslauf des Projektträgers

Bewertungskriterien

  • Kompetenz im Bereich Beratung und Begleitung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahmen
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Die Arbeitsassistenz in Wien stellt ein auf Dauer angelegtes, individuell zugeschnittenes Beratungsangebot dar, das Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht und gefährdete Arbeitsplätze sichert. Betreiber:innen aus gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen, Interessenverbänden oder Vereinen übernehmen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sämtliche erforderlichen Schritte – von der Bedarfserhebung über die direkte Beratung bis zur intensiven Begleitung am Arbeitsplatz. Dabei berücksichtigt die Maßnahme gleichermaßen die Interessen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, fördert die nachhaltige Integration und schafft Win-win-Situationen für beide Seiten. Als kontinuierlich verfügbares Förderinstrument können Anträge jederzeit eingereicht werden.

Förderberechtigt sind Träger:innen mit nachgewiesener Expertise in der Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen. Gefördert werden Ausgaben für fachkundige Beratung, Personalaufwendungen sowie Sachkosten; Investitionen in Immobilien und rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Die Projektauswahl erfolgt auf Basis von Kompetenznachweis, Nachhaltigkeit und Zielgruppenrelevanz. Zur Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, der Nachweis erfolgreicher Tätigkeit im Bereich Arbeitsassistenz und der Lebenslauf des Projektträgers einzureichen. Mit der Förderung durch einen einmaligen Zuschuss werden gezielt barrierefreie Arbeitsplätze realisiert und gesichert, um die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu stärken.

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