Zuschuss

Arbeitsplatzzuschüsse

Lohnkosten- und Mentorenzuschüsse für Dienstgeber in Tirol zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen rechtmäßig beschäftigen, durch Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und Mentorenzuschüssen für die Dauer der Beschäftigung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkostenzuschüsse
  • Mentorenzuschüsse

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Lohnnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
  • Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
  • Für Mentorenzuschuss: gleichzeitige Gewährung der Leistung Inklusive Arbeit (§ 11 Abs. 2 lit. g TTHG)

Beschreibung

In Tirol steht Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit der Maßnahme „Arbeitsplatzzuschüsse“ eine dauerhafte Fördermöglichkeit zur Verfügung, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Dabei werden Lohnkostenzuschüsse gewährt, die sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit und dem kollektivvertraglich vereinbarten Bruttoentgelt bzw. bei fehlendem Kollektivvertrag am tatsächlichen gesetzlichen Bruttolohn orientieren. Zusätzlich kann ein Mentorenzuschuss beantragt werden, sofern zeitgleich die Leistung „Inklusive Arbeit“ (§ 11 Abs. 2 lit. g TTHG) gewährt wird. Mentor:innen agieren als Ansprechpartner:innen im Betrieb und erleichtern den reibungslosen Einstieg sowie die betriebliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Lohnnebenkosten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, während die maximalen Förderhöhen in der Arbeitsplatzzuschuss-Verordnung festgelegt sind. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist die rechtmäßige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unter Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen. Förderfähig sind ausschließlich die Lohnkosten sowie zusätzliche Mentorenzuschüsse; andere Aufwendungen wie Lohnnebenkosten werden nicht berücksichtigt. Die Initiative zielt darauf ab, Arbeitgeber:innen in Tirol zu motivieren, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig zu sichern. Durch diese Unterstützung wird nicht nur die finanzielle Belastung bei der Einstellung verringert, sondern auch die Qualität der Arbeitsintegration verbessert. Das Programm leistet einen Beitrag zur Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und trägt zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei.

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