Zuschuss

ARF – Förderung Primärversorgung - Abwicklungskosten

Förderung der Abwicklungskosten für Projekte in der Primärversorgung im Rahmen der ARF-Maßnahme 4.A.2, finanziert aus dem EU-Programm NextGenerationEU.

Gesundheit Infrastruktur Klimaschutz Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien für Projekte in der Primärversorgung im Rahmen der ARF-Maßnahme 4.A.2 durch die Abwicklungsstelle AWS. Gefördert werden Neugründungen von Primärversorgungseinheiten sowie Projekte im Bereich Primärversorgung in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur sowie Fort- und Weiterbildung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Österreich
  • Projekttätigkeit im Bereich Primärversorgung oder in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur bzw. Fort- und Weiterbildung

Beschreibung

Die ARF–Förderung Primärversorgung – Abwicklungskosten unterstützt bundesweit in Österreich ansässige Unternehmen, Existenzgründer:innen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, Projekte im Bereich der Primärversorgung kostendeckend umzusetzen. Ziel der Maßnahme 4.A.2 ist es, durch die AWS als Abwicklungsstelle finanzielle Mittel für die Bereitstellung und Verwaltung von Leistungen im Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden sowohl Neugründungen von Primärversorgungseinheiten als auch Vorhaben in den Themenfeldern Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur sowie Aus- und Weiterbildung. Die EU-Initiative NextGenerationEU stellt die erforderlichen Zuschussmittel bereit, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen und zukunftsweisende Projekte zu realisieren.

Interessierte Einrichtungen oder Projektträger:innen mit Sitz in Österreich können jederzeit Anträge einreichen, sofern die geplanten Aktivitäten in den genannten Förderbereichen liegen und einen Beitrag zur Stärkung der Primärversorgung leisten. Die Förderung erfolgt unbürokratisch und kontinuierlich, da Anträge fortlaufend gestellt werden können. Voraussetzung ist eine Projekttätigkeit, die den Förderrichtlinien entspricht und eine nachhaltige Wirkung in den Bereichen Gesundheit, Klimaschutz, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur oder Fort- und Weiterbildung erzeugt. Durch diese finanzielle Unterstützung wird die Entwicklung innovativer Versorgungskonzepte vorangetrieben, die langfristig die Gesundheitsinfrastruktur in Österreich stärken und den Zugang zu integrativen Versorgungsleistungen erleichtern.

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