ARF – Förderung Primärversorgung - Abwicklungskosten
Förderung der Abwicklungskosten für Projekte in der Primärversorgung in Wien. Gefördert werden Neugründungen von Primärversorgungseinheiten sowie Projekte in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur und Fort- und Weiterbildung. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Erbringung von Leistungen im Rahmen der Förderrichtlinien für Projekte in der Primärversorgung (ARF-Maßnahme 4.A.2) durch die Abwicklungsstelle AWS. Ziel ist die Förderung von Neugründungen von Primärversorgungseinheiten sowie Projekten in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur und Fort- und Weiterbildung, um eine qualitätsgesicherte, flächendeckende und leicht zugängliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Abwicklungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abwicklungsvertrag zwischen BMSGPK und AWS
- Projekte im Bereich Primärversorgung gemäß ARF-Maßnahme 4.A.2
Beschreibung
Unter dem Titel ARF – Förderung Primärversorgung – Abwicklungskosten wird die Etablierung neuer Primärversorgungseinheiten und begleitender Projekte in Wien gezielt gestärkt. Die von der Europäischen Union – NextGeneration EU finanzierte ARF-Maßnahme 4.A.2 fördert zukunftsweisende Vorhaben in den Bereichen Klima, soziale Inklusion, Digitalisierung, Infrastruktur sowie Aus- und Weiterbildung. Ziel ist eine flächendeckende, qualitätsgesicherte und barrierearme Gesundheitsversorgung, die solidarisch finanziert und integrativ gestaltet ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Strukturen im Bereich Primärversorgung entwickeln und betreiben möchten.
Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss für Abwicklungskosten, vorausgesetzt, es besteht ein Abwicklungsvertrag zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Abwicklungsstelle AWS und die Projekte entsprechen den Vorgaben der ARF-Maßnahme 4.A.2. Anträge können seit dem 01.06.2021 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Volumens eingereicht werden. Insbesondere Betreiber:innen und Neugründer:innen von Primärversorgungseinheiten sowie Projektträger:innen aus den genannten Themenfeldern profitieren von dieser Förderung. Durch die Abdeckung organisatorischer Kosten wird die Umsetzung innovativer Versorgungsmodelle in Wien effizient vorangetrieben. Auskünfte erteilt die Abwicklungsstelle AWS in Abstimmung mit der Sektion VII des Bundesministeriums.