Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften (De-minimis-Beihilfe)
De-minimis-Beihilfe für externe Bildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften im Burgenland. Antrag vor Kursbeginn einreichen, Abschluss der Maßnahme bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zur Weiterbildung des burgenländischen Managements, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit am europäischen und weltweiten Markt, Anpassung an den Strukturwandel der Wirtschaft, Sicherung des Betriebsstandortes sowie Anreize für Betriebsansiedlungen, Unternehmensgründungen oder -übernahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Kosten von Bildungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelschulungen und unternehmensinterne Schulungen, die nur für ein Unternehmen entwickelt wurden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen GW Burgenland
- Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht überschreiten
- Fach- und Führungskräfte müssen in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen
- Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein
- Mindestprojektvolumen von 500 Euro pro Förderansuchen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Aus- und Weiterbildung (ab 01.03.2026)
- Nachweis Pflichtversicherung
- Projektbeschreibung der Bildungsmaßnahme
- Kostenvoranschlag
- weitere Unterlagen gemäß Richtlinie
Bewertungskriterien
- Überbetriebliche Verwertbarkeit der Bildungsmaßnahme
- Relevanz für Wettbewerbsfähigkeit und Strukturwandel
- Ausbildung in den Fokusbereichen der Richtlinie
Beschreibung
Die De-minimis-Beihilfe für Aus- und Weiterbildung im Burgenland unterstützt Unternehmer:innen, Fach- und Führungskräfte bei externen Bildungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden natürliche und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften aus dem Wirtschaftsbereich, die ihren Hauptsitz oder ihre Betriebsstätte im Burgenland haben. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis einer Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen GW Burgenland und bei Selbstständig Erwerbstätigen das Überschreiten geringfügiger Nebeneinkünfte. Fach- und Führungskräfte müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Bildungsprojekte müssen überbetrieblich verwertbar sein und ein Mindestprojektvolumen von 500 Euro aufweisen. Nicht förderfähig sind unternehmensinterne Schulungen, die ausschließlich für ein einzelnes Unternehmen entwickelt wurden, sowie Einzelschulungen ohne überbetriebliche Relevanz. Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße und Ausrichtung 25 % bis 50 % der anerkennbaren externen Kosten, maximal 15.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Ein Bonus von 25 Prozentpunkten für KMU und 10 Prozentpunkten für Großunternehmen kann für Maßnahmen in den Richtlinien-Fokusbereichen gewährt werden.
Anträge müssen vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der Wirtschaftsagentur Burgenland eingereicht werden. Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung sind sämtliche erforderlichen Unterlagen – darunter das Antragsformular, ein Kostenvoranschlag sowie eine Projektbeschreibung – vollständig einzureichen. Die Bildungsmaßnahme ist bis spätestens 31. Dezember 2029 abzuschließen, um die Auszahlung der Fördermittel zu ermöglichen. Begutachtung und Freigabe erfolgen durch eine Fachkommission, gefolgt von der Entscheidung der Landesregierung. Mit dieser Förderung trägt das Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit burgenländischer Betriebe bei, fördert Strukturwandel und Innovationskraft und schafft Anreize für Betriebsansiedlungen, Unternehmensgründungen sowie -übernahmen.
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