Ausbildungsbeihilfe der August-Schmidt-Stiftung
Die August-Schmidt-Stiftung gewährt Waisen von IGBCE-Arbeitnehmer*innen Ausbildungsbeihilfen für Erziehung sowie Aus- und Fortbildung bis zum 27. Lebensjahr. In besonderen Notlagen sind weitere Fördermöglichkeiten durch den Vorstand möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient dazu, Waisen von Arbeitnehmer*innen aus dem Organisationsbereich der IGBCE, die infolge eines Arbeitsunfalls, Unfallfolgen oder anerkannter Berufskrankheit verstorben sind, Ausbildungsbeihilfen für Erziehung sowie Aus- und Fortbildung bis zum 27. Lebensjahr zu gewähren. In besonderen Notlagen kann der Vorstand zusätzliche Fördermaßnahmen entscheiden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Waisen von Arbeitnehmer*innen im Organisationsbereich der IGBCE
- Alter bis 27 Jahre
- Eltern infolge Arbeitsunfall, Unfallfolgen oder anerkannter Berufskrankheit verstorben
Beschreibung
Die Ausbildungsbeihilfe der August-Schmidt-Stiftung richtet sich an Waisen von Arbeitnehmer:innen aus dem Organisationsbereich der IGBCE, deren Eltern infolge eines Arbeitsunfalls, dessen Spätfolgen oder einer anerkannten Berufskrankheit verstorben sind. Das bundesweit verfügbare Zuschussprogramm unterstützt junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr bei Erziehungsaufgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Durch die kontinuierliche Bereitstellung von Fördermitteln trägt die Stiftung dazu bei, Chancengleichheit zu stärken und Bildungswege nachhaltig zu sichern. In Fällen besonderer Notlagen kann der Vorstand der Stiftung zusätzliche finanzielle Hilfen bewilligen, um individuelle Lebensumstände auszugleichen und eine erfolgreiche Ausbildung zu gewährleisten.
Gefördert werden Privatpersonen, die die Voraussetzungen – Waisenstatus im IGBCE-Umfeld, Alter bis 27 Jahre sowie der Tod der Eltern infolge eines Arbeitsunfalls, dessen Folgeschäden oder einer Berufskrankheit – erfüllen. Die Beantragung ist jederzeit möglich, wodurch eine flexible und passgenaue Unterstützung gewährleistet wird. Die Fondation legt großen Wert auf eine unkomplizierte Bewilligungsverfahren, damit die Zuwendungen zeitnah bei den berechtigten Antragstellenden ankommen. Interessierte erhalten alle notwendigen Informationen zu Förderzweck, Förderumfang und Antragstellung direkt über das Stiftungssekretariat. Eine frühzeitige Antragstellung fördert die optimale Planung des individuellen Bildungsweges.
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