Ausstattung für kritische Technologien in beruflichen Bildungseinrichtungen
NRW fördert Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr-Lernräume beruflicher Bildungseinrichtungen für kritische Technologien. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen bei der Vermittlung von Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung kritischer Technologien durch bedarfsgerechte Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und digitalen Lehr-Lernräumen.
Förderfähige Ausgaben
- Laboreinrichtungen
- Maschinen und Werkzeuge
- Versuchs- und Erprobungsanlagen
- Technische Geräte
- IT-Ressourcen (Hardware, Software, Lizenzen)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Neu- oder Ergänzungsbauten
- Energetische Sanierungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Diskriminierungsfreier Zugang
- Innovative Aus- und Weiterbildungskonzepte mit Bezug zu kritischen Technologien
- Förderfähige Gesamtausgaben über 200.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweise der Einrichtung und Trägereigenschaft
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit
- Beitrag zu Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit
- Beitrag zu Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW
- Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Fachkräfteentwicklung
Beschreibung
Die Fördermaßnahme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen unterstützt die bedarfsgerechte Ausstattung und Modernisierung beruflicher Aus- und Weiterbildungseinrichtungen mit Blick auf digitale Technologien, umweltschonende Verfahren und Biotechnologien. Ziel ist es, Kompetenzen für die Entwicklung, Herstellung und Anwendung „kritischer Technologien“ zu vermitteln und so dem Fachkräftemangel in Schlüsselbranchen entgegenzuwirken. Hierfür stehen bis zu 90 % Zuschuss für Investitionen in Werkstätten, Labore und digitale Lehr-Lernräume bereit. Gefördert werden insbesondere Laboreinrichtungen, Maschinen und Werkzeuge, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte sowie IT-Ressourcen (Hard- und Software inklusive Lizenzen). Neu- oder Ergänzungsbauten sowie energetische Sanierungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Projektdauer ist auf maximal 24 Monate begrenzt, die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 200 000 Euro betragen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Antragsberechtigt sind öffentlich- und privat-rechtliche Träger:innen beruflicher Aus- und Weiterbildung, überbetriebliche Bildungsstätten sowie Hochschulen mit überwiegender Nutzung für berufliche Weiterbildung, die einen diskriminierungsfreien Zugang garantieren und innovative Aus- und Weiterbildungskonzepte zu kritischen Technologien anbieten. Bei der Auswahl werden konzeptioneller Ansatz, Umsetzungsstrategie, Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit, Beiträge zu Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW sowie die Verbesserung der Fachkräfteentwicklung bewertet. Die Antragstellung erfolgt online über das EFRE-NRW-Portalsystem oder schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg. Für die Einreichung werden Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise der Einrichtung und Trägereigenschaft benötigt.
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