Auszahlungen an Projektträger im Rahmen der Frauenaufrufe des Österreichischen Integrationsfonds
Förderung von Projekten zur Stärkung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund im Kontext der Integration. Anträge können während der jeweiligen Aufrufphase eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Frauenaufruf des Österreichischen Integrationsfonds zielt darauf ab, die Selbstbestimmung und Chancengleichheit von weiblichen Flüchtlingen und Zuwanderinnen zu fördern und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der österreichischen Gesellschaft zu ermöglichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Frauenrechte, Stärkung des Selbstverständnisses sowie Aufklärung und Prävention von Gewalt an Frauen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen, juristische Personen oder Personengemeinschaften sowie Lehr- oder Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen (allein oder in Partnerschaft)
- Ausgeschlossen sind Einzelpersonen und Gebietskörperschaften
- Vollständig und sorgfältig ausgefüllte Einreichunterlagen
- Nachweis fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung
- Keine Gewinnerzielung durch die geförderten Projekte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular und unterzeichnetes Deckblatt des Antragsformulars
- Detaillierte Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
- Finanzplan
- Förderzusagen anderer Förderinstrumente
- Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug
Bewertungskriterien
- Qualität der Vorschläge
- Budgetäre Möglichkeiten
Beschreibung
Im Rahmen des Frauenaufrufs des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) werden bundesweit gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen mit finanziellen Zuschüssen unterstützt, die sich der Integration und Förderung von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund widmen. Das Förderprogramm setzt in den Themenfeldern Arbeit & Soziales, Migration und Frauenförderung an und verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung und Chancengleichheit weiblicher Flüchtlinge und Zuwanderinnen nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Frauenrechte, zum Aufbau eines selbstbewussten Rollenverständnisses sowie Aufklärungs- und Präventionsangebote zum Thema Gewalt an Frauen. Durch die Unterstützung diverser Projektansätze entsteht ein inklusives Netzwerk, das die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Österreich langfristig verankert.
Fördervoraussetzungen umfassen vollständig und sorgfältig ausgefüllte Einreichunterlagen sowie den Nachweis fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Kapazitäten für eine ordnungsgemäße Durchführung. Ausgeschlossen sind Einzelpersonen und Gebietskörperschaften. Projektanträge werden ausschließlich während der ausgeschriebenen Aufrufphasen entgegengenommen; förderfähige Kosten müssen innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit angefallen sein. Zur Antragseinreichung gehören ein ausgefülltes Antragsformular mit unterzeichnetem Deckblatt, eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive Zeitplan, ein Finanzplan, Nachweise über weitere Förderzusagen sowie ein aktueller Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug. Eine unabhängige Fachkommission wählt die eingereichten Konzepte anhand der Qualität der Vorschläge und der budgetären Möglichkeiten aus. Beginn der Antragsfrist war der 4. März 2020 und ist unbefristet; Interessierte werden eingeladen, die aktuellen Förderrichtlinien zu prüfen und ihre Projektideen termingerecht einzureichen.