Zuschuss

AVS Förderung der Tagesmütter/ -väter

Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern in Kärnten zur Abdeckung von Personal- und Administrationskosten sowie Qualitätssicherungs- und pädagogischer Beratungsleistungen. Anträge ab 01.09.2025 unbefristet möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Sicherung einer dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz entsprechenden Tagesbetreuung durch finanzielle Förderungsbeiträge an Tagesmütter und Tagesväter über die AVS – Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten. Ziel ist die Schaffung flexibler regionaler Betreuungsangebote in Kleingruppen und der Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung für Kärntner Kinder sowie die Entlastung der Eltern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Administrationskosten
  • Leistungen für Qualitätssicherung und pädagogische Beratung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vertragliche Vereinbarung mit der AVS sowie ein Regierungssitzungsakt
  • Tagesmütter und Tagesväter müssen eine Bewilligung nach § 45 K-KBBG besitzen
  • Betreuung muss gemäß Gesetz, erlassener Verordnungen und Bewilligung erfolgen
  • Keine Entgeltserhebung durch die Trägerin außer für Zusatzleistungen in tatsächlicher Kostenhöhe
  • Mindestausmaß an angestellten Tagesmüttern/-vätern und angemessene Entlohnung
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Beschreibung

Die AVS-Förderung für Tagesmütter und Tagesväter in Kärnten unterstützt qualifizierte Betreuungspersonen sowie deren Rechtsträger dabei, eine den Vorgaben des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes entsprechende Tagesbetreuung anzubieten. Ab dem 1. September 2025 können unbefristet Anträge gestellt werden. Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die eine vertragliche Vereinbarung mit der AVS – Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten sowie einen entsprechenden Regierungssitzungsakt nachweisen. Ziel der Maßnahme ist die Etablierung flexibler regionaler Betreuungsangebote in Kleingruppen, um Kärntner Kindern hochwertigen Zugang zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung zu gewährleisten und Eltern spürbar zu entlasten.

Der Zuschuss deckt Personal- und Administrationskosten ebenso wie Aufwendungen für Qualitätssicherung und pädagogische Beratungsleistungen ab. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass ausschließlich angestellte Tagesmütter und Tagesväter mit gültiger Bewilligung nach § 45 K-KBBG beschäftigt werden und keine eigenen Förderungen nach § 50 K-KBBG beziehen. Entgelte dürfen nur für tatsächliche Zusatzleistungen in marktüblicher Höhe erhoben werden, und es ist ein Mindestausmaß an Fachkräften bei angemessener Entlohnung sicherzustellen. Die zweckentsprechende Mittelverwendung muss auf Verlangen nachgewiesen werden; andernfalls greift eine Rückerstattungspflicht. Durch diese gezielte Förderung leistet das Land Kärnten einen Beitrag zu einer hochwertigen und kontinuierlich verfügbaren Kinderbetreuung in Kleingruppen.

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