Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen
Förderprogramm für Modernisierung, Instandsetzung sowie Neubau, Erweiterung und Umbau vereinseigener Sportstätten in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge über den Kreis-/Stadtsportbund bis zum 31.08. des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Eigentum, Erbbaurecht oder Pachtvertrag mit Mindestlaufzeit) einschließlich Ausstattung mit Sportgeräten zur Erhaltung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Sportinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Investkosten
- Sachkosten
- Anschaffung von Sportgeräten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Gaststätten und Hausmeisterwohnungen
- Laufende Wartungs- und Pflegekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ordentliches Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
- Nachweis eines sportfachlichen Bedarfs
- Grundstückseigentum oder Erbbaurecht/Pachtvertrag mit Mindestlaufzeit von 25 Jahren (bei Zuwendungen unter 10 000 € mindestens 10 Jahre)
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Informations-Antrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis sportfachlicher Bedarf
- Belegungsplan der Sportstätte
- Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder drei Vergleichsangebote
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Unterlagen zum Vergabeverfahren (Tariftreue-/Vergabegesetz)
Bewertungskriterien
- Nachgewiesener sportfachlicher Bedarf
- Mitgliederentwicklung des Vereins
- Nachhaltigkeit und Klimaschutzaspekte
- Zustand und Bedarf der Sportinfrastruktur
Beschreibung
Das Förderprogramm „Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen“ unterstützt gemeinnützige Sportorganisationen und öffentliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Modernisierung, Instandsetzung sowie dem Neubau, der Erweiterung und dem Umbau vereinseigener Sportstätten. Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände, die ordentliches Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sind, kommunale Träger sowie sonstige gemeinnützige Organisationen mit langfristigen Eigentums- oder Erbbaurechts- beziehungsweise Pachtverträgen. Gefördert werden Bau- und Investitionskosten, Sachkosten sowie die Anschaffung von Sportgeräten mit Förderquoten von 60 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, je nach Kofinanzierung aus Landes- oder kommunalen Mitteln. Die maximale Fördersumme beträgt 250.000 €. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Gaststättenwohnungen, Hausmeisterwohnungen sowie laufende Wartungs- und Pflegekosten. Wesentliche Bewertungskriterien sind der nachgewiesene sportfachliche Bedarf, die Mitgliederentwicklung, Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte sowie der Zustand der bestehenden Infrastruktur.
Der Förderprozess beginnt mit einem Informationsantrag über den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund bis zum 31. August des Vorjahres; bei positiver Votierung erfolgt der formale Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Zur Antragseinreichung sind unter anderem Projektbeschreibung, Finanzierungs- und Kostenplan (DIN 276 oder drei Angebote), Belegungsplan, Eigentums- oder Pachtnachweis sowie Nachweise zur Gesamtfinanzierung und zu Vergabeverfahren vorzulegen. Spätestes Ende der Antragsfrist ist der 31. August 2026. Ziel ist der Erhalt und der bedarfsgerechte Ausbau einer modernen Sportinfrastruktur, die chancengleich und langfristig gesichert ist.
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