Zuschuss

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Bayerischer Zuschuss zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zum Breitbandausbau für bayerische Gemeinden, um bundesweite Fördersätze auf das bayerische Niveau anzuheben. Anträge fortlaufend möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Unterstützung bayerischer Gemeinden bei der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und der Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Kosten für die Umsetzung des Betreibermodells

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. des beauftragten Projektträgers
  • Förderung nach der Bundesförderrichtlinie Breitbandausbau

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Anlagen zum Antrag
  3. Zuwendungsbescheid des Bundes

Beschreibung

Die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) unterstützt öffentliche Träger in Bayern dabei, bundesweite Förderanteile im Glasfaserausbau auf das bayerische Niveau anzuheben. Im Mittelpunkt stehen Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und die Realisierung von Betreibermodellen im Rahmen des Bundesprogramms „Breitbandausbau“. Durch den Zuschuss des Freistaats Bayern werden bereits bewilligte Projekte effizienter umgesetzt und zusätzliche Investitionen angestoßen. Als flankierende Maßnahme trägt die Richtlinie dazu bei, die digitale Infrastruktur in ländlichen und städtischen Regionen zu stärken und gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und bieten Kommunen maximale Planungssicherheit.

Förderberechtigt sind bayerische Gemeinden mit bestehendem Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. des beauftragten Projektträgers. Gefördert werden konkrete Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke sowie Kosten für den Aufbau und Betrieb des Betreibermodells. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, die zugehörigen Anlagen sowie der Bundeszuwendungsbescheid einzureichen. Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, das die Prüfung und Bewilligung übernimmt. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit bleibt die Projektentwicklung flexibel, sodass Kommunen ihr Breitbandvorhaben zeitnah umsetzen und den Anschluss an leistungsfähige Netze sichern können.

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