Zuschuss

Beihilfe zur Finanzierung investiver Maßnahmen bei Bildungsträgern

Finanzierung von Errichtungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Bildungsträgern durch das AMS. Anträge jederzeit bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Finanzierung von Errichtungs- oder Erhaltungsinvestitionen bei Bildungsträgern. Investive Beihilfen können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eingesetzt werden, wenn Schulungskapazitäten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind. Ziel ist es, Schulungsplätze zu schaffen, zu erhalten oder zu modernisieren und vorhandene Schulungsplätze an einen zeitgemäßen technologischen Standard anzupassen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erhaltungsinvestitionen
  • Modernisierung von Schulungsplätzen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb eines oder mehrerer anerkannter Ausbildungszentren
  • Keine geeigneten Bieter im Ausschreibungsverfahren und anschließende Verhandlung mit geeignetem Bildungsträger

Bewertungskriterien

  • Höherer Eigenmittelanteil
  • Höhere Finanzierungszusage von Dritten

Beschreibung

Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt österreichweit Bildungsinstitutionen mit einem Zuschuss für investive Maßnahmen in den Themenfeldern Aus- & Weiterbildung. Ziel ist die Errichtung, Erhaltung und Modernisierung von Schulungszentren, damit Kapazitäten aufgebaut, erhalten oder auf einen zeitgemäßen technologischen Standard gebracht werden. Gefördert werden Bau-, Instandhaltungs- und Technologieanpassungsmaßnahmen, sofern Schulungskapazitäten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind. Anträge können jederzeit bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden, was langfristige Planbarkeit und rasche Umsetzung ermöglicht. Dank dieser Investition können Unterrichtsräumlichkeiten passgenau an aktuelle Bildungsanforderungen angepasst und nachhaltig gesichert werden.

Adressiert sind anerkannte Bildungsträger:innen, die eigene Ausbildungszentren betreiben, oder geeignete Bieter:innen aus Ausschreibungsverfahren, wenn keine alternativen Interessent:innen zur Verfügung stehen. Fördervoraussetzung ist der Nachweis über den Betrieb anerkannter Zentren oder die erfolgreiche Verhandlung mit einem kompetenten Bildungsträger bzw. einer kompetenten Bildungsträgerin. Gefördert werden Errichtungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen. Bei der Auswahl spielen ein höherer Eigenmittelanteil und zusätzliche Finanzierungszusagen Dritter eine maßgebliche Rolle. Das Programm trägt zu einer bedarfsgerechten Ausweitung von Schulungsplätzen bei, erhöht die Teilhabe am Arbeitsmarkt und unterstützt die Senkung der Arbeitslosigkeit durch moderne und zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsangebote.

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