Zuschuss

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Förderung von Projekten zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Fördervoraussetzungen und -richtlinien jederzeit abrufbar; Anträge fortlaufend möglich.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Smart Cities & Regionen Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen und Projekten in Berlin zur Anpassung an klimatische Veränderungen und zur Erhöhung der urbanen Resilienz im Sinne einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in Berlin bzw. Berliner Projektstandort
  • Projektschwerpunkt Klimaanpassung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinie Förderschwerpunkt 4
  2. Verwendungsnachweisformular

Beschreibung

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4 fördert kontinuierlich Projekte in der Region Berlin, die sich der Anpassung an den Klimawandel widmen und die urbane Resilienz stärken. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, kommunale Verwaltungen, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen können als Antragstellende Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur und Digitalisierung beantragen. Voraussetzung ist die Verortung des Vorhabens in Berlin und ein klarer Fokus auf Klimaanpassung. Die regelmäßig abrufbaren Förderrichtlinien informieren über die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen, darunter die Förderrichtlinie Förderschwerpunkt 4 und das Verwendungsnachweisformular.

Zielgerichtet unterstützt der Zuschuss innovative Konzepte und praxisorientierte Ansätze, um klimabedingte Risiken in urbanen Räumen zu reduzieren und die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung voranzutreiben. Eine fortlaufende Einreichung ermöglicht eine flexible Projektplanung, ohne strikte Fristbindung. Durch die enge Begleitung von der Programmträgerschaft der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH profitieren Antragstellende von fachlicher Expertise im Bereich europäische Umwelt- und Strukturpolitik. Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, städtische Infrastrukturen klimaresistent zu gestalten, innovative Quartierskonzepte zu realisieren und langfristig eine nachhaltige Lebensqualität in Berlin zu sichern.

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