Zuschuss

Berufsqualifizierung, Berufsintegration und Arbeitsintegration

Förderung berufsqualifizierender und arbeitsintegrationstärkender Maßnahmen für Menschen mit Behinderung in Wien. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Arbeitstrainingsmaßnahmen, Berufsfindungs‐ und Orientierungsmaßnahmen, Qualifizierungs‐, Kurs‐ und Fortbildungsmaßnahmen sowie Lohnkostenzuschüsse und Mentor:innenzuschüsse zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung
  • Erwerbsfähiges Alter (15. bis 64. Lebensjahr)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung gemäß § 4 CGW
  • Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Förderung von Leistungen
  2. Amtlicher Lichtbildausweis
  3. Geburtsurkunde
  4. Nachweis der Behinderung
  5. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung
  6. Verpflichtungs-/Haftungserklärung

Beschreibung

Der Fonds Soziales Wien (FSW) fördert kontinuierlich berufsqualifizierende und arbeitsintegrationstärkende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren mit Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Wien. Ziel ist die Unterstützung beim Übergang von Schule ins Berufsleben, die Erweiterung von Kompetenzen sowie die nachhaltige Eingliederung am Arbeitsmarkt. Gefördert werden Arbeitstrainings, Berufsfindungs- und Orientierungsmaßnahmen, Qualifizierungs-, Kurs- und Fortbildungsprogramme ebenso wie verlängerte Lehrlingsausbildungen oder Teilqualifikationen. Ergänzt wird dieses Angebot durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Beteiligten. Im Rahmen der Arbeitsintegration können zusätzlich Lohnkostenzuschüsse und Mentor:innenzuschüsse vergeben werden. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate, Anträge können jederzeit online über das MeinFSW-Portal gestellt werden.

Förderberechtigt sind privat Personen mit nachgewiesener Behinderung, österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 CGW sowie Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Wien. Voraussetzung ist, dass keine gleichartigen Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden und die Maßnahme notwendig, zweckmäßig und sparsam ist. Zur Antragstellung sind einzureichen: der vollständig ausgefüllte Antrag auf Förderung von Leistungen, amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Nachweis der Behinderung, Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung sowie eine Verpflichtungs-/Haftungserklärung. Die Entscheidung basiert auf einer fachlichen Begutachtung durch das FSW-Team, die Bewilligung erfolgt schriftlich. Mit der Förderung übernimmt das FSW die Zuschüsse direkt an die anerkannten Einrichtungen. Überwachte Qualitätskontrollen und regelmäßige Leistungsberichte sichern die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel.

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