Zuschuss

Bildungsbrücke

Finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien in Bremen-Mitte und Östliche Vorstadt für Schulbedarf, Fahrkarten, Klassenfahrten u. Ä. – formloser Antrag per Telefon oder E-Mail jederzeit möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bremen

Förderziel

Direkte, anonyme finanzielle Hilfe für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen in den Bremer Stadtteilen Mitte und Östliche Vorstadt, um schulische Teilhabe (Schulmaterial, ÖPNV-Monatskarten, Klassenfahrten, Musik‐ und Sportangebote) sicherzustellen und Bildungsverluste zu vermeiden.

Förderfähige Ausgaben

  • Schulbedarf
  • ÖPNV-Monatskarte
  • Klassenfahrten
  • Musikunterricht
  • Sportvereinsbeitrag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Schulbesuch in Bremen-Mitte oder Östliche Vorstadt
  • Nachweis eines geringen Familieneinkommens
  • Angehörigkeit zu einer der acht kooperierenden Schulen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag per Telefon oder E-Mail

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des Bedarfs
  • Wohnort in den geförderten Stadtteilen
  • Einkommenssituation

Beschreibung

Die Bildungsbrücke der Helga und Reinhard Werner Stiftung fördert kontinuierlich benachteiligte Kinder und Jugendliche in den Bremer Stadtteilen Mitte und Östliche Vorstadt, um Chancengleichheit im Bildungsbereich zu stärken. Mit anonymen Zuschüssen werden gezielt Ausgaben für Schulbedarf, ÖPNV-Monatskarten, Klassenfahrten sowie Musik- und Sportangebote abgedeckt. Das Projekt kooperiert dabei eng mit acht Schulen vor Ort und adressiert Bildungsverluste, die durch finanzielle Engpässe entstehen können. Ein ehrenamtlich besetzter Vertrauensrat prüft die Dringlichkeit der Anträge und stellt sicher, dass jede Maßnahme direkt bei den förderberechtigten Schüler:innen ankommt. Auf diese Weise wird eine nachhaltige Teilhabe an schulischen und außerschulischen Angeboten ermöglicht und der Bildungsweg unabhängig vom Einkommen der Eltern gestaltet.

Förderberechtigt sind privat gemeldete Familien mit geringem Einkommen, deren Kinder in einem der kooperierenden Schulstandorte unterrichtet werden oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die bewertungsrelevanten Kriterien umfassen den Wohnort in den genannten Stadtteilen, den Nachweis der Einkommenssituation sowie die Dringlichkeit des Bedarfs. Anträge können jederzeit formlos per Telefon oder E-Mail eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Schulmaterialien, Fahrkarten, Klassenfahrten, Beiträge für Musikunterricht und Sportvereine. Durch die unkomplizierte Antragstellung und transparente Auswahlverfahren leistet das Programm einen Beitrag zur Armutsprävention und stärkt langfristig die Bildungsperspektiven von jungen Menschen in Bremen.

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