Zuschuss

Bildungsgutschein - Deutsch

Das Land Kärnten unterstützt Migrant:innen mit geringen oder mittleren Deutschkenntnissen beim Erwerb der deutschen Sprache mit einem Einmalzuschuss von bis zu 100 € für eine absolvierte ÖIF-zertifizierte Deutschprüfung. Anträge jederzeit möglich.

Migration Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: Bis zu 100 € pro Person

Förderziel

Unterstützung von Migrant:innen mit geringen oder mittleren Deutschkenntnissen beim Erwerb der deutschen Sprache durch Gewährung eines Einmalzuschusses für eine absolvierte ÖIF-zertifizierte Deutschprüfung.

Förderfähige Ausgaben

  • Prüfungsgebühren für die ÖIF-zertifizierte Deutschprüfung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Absolvierung einer ÖIF-zertifizierten oder unter § 4 genannten Deutschprüfung im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres
  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Prüfungsgebühren dürfen durch keine weitere öffentliche Stelle subventioniert werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zertifikat der Deutschprüfung
  2. Meldezettel
  3. Originalbeleg der Prüfungsgebühren (Originalbeleg und Zahlungsnachweis)
  4. Vollmacht-Erklärung im Falle einer Anweisung an Dritte
  5. Meldezettel des Dritten

Beschreibung

Bildungsgutschein – Deutsch ermöglicht Migrant:innen mit geringen bis mittleren Deutschkenntnissen in Kärnten eine direkte finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Sprachkompetenz. Gefördert wird ein Einmalzuschuss von bis zu 100 € für die Kosten einer erfolgreich absolvierten, ÖIF-zertifizierten Deutschprüfung. Voraussetzung für einen positiven Bescheid ist der nachgewiesene Hauptwohnsitz in Kärnten sowie das Bestehen der Prüfung im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Prüfungsgebühren, die bereits durch andere öffentliche Stellen subventioniert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden auf Basis vorgelegter Originalbelege und Zahlungsnachweise geprüft.

Zur Antragstellung sind u. a. das Prüfungszertifikat, der aktuelle Meldezettel sowie der Originalbeleg der Prüfungsgebühren einzureichen. Optional kann eine Vollmacht mit Meldezettel des Bevollmächtigten beigelegt werden, falls eine Auszahlung an Dritte erfolgt. Die Abteilung Gesellschaft und Integration der Kärntner Landesregierung bearbeitet jede Einreichung unbürokratisch und in Eigenverantwortung. Durch den Zuschuss wird die sprachliche Integration gefördert und Teilnehmer:innen erhalten einen erleichterten Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Die kontinuierliche Vergabe ohne feste Frist sichert eine flexible Nutzung dieses Angebots im gesamten Kalenderjahr.

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