Breitbandförderung GAK
Zuschuss zur Förderung der Gigabitversorgung ländlicher Räume in Hessen durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Breitbandausbau. Aktuell nicht antragsfähig.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten Hessens.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in leitungsgebundene Breitbandinfrastruktur
- Investitionen in funkbasierte Breitbandinfrastruktur
- Verlegung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel
- Machbarkeitsuntersuchungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mit der Durchführung des Vorhabens darf noch nicht begonnen worden sein
- Nachweis, dass Maßnahme im Fördergebiet gemäß Breitband-Richtlinie Teil I Nr. 3 liegt
- Markterkundungsverfahren zur fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung
- Darlegung, dass innerhalb der nächsten drei Jahre keine Versorgung durch anderes Telekommunikationsunternehmen zu erwarten ist
- Nachweis einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung (≥ 100 % Steigerung)
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Beschreibung
Die Breitbandförderung GAK unterstützt das Land Hessen gezielt dabei, unterversorgte ländliche Regionen mit moderner Gigabitinfrastruktur auszustatten. Öffentliche Einrichtungen in Form von Gemeinden und Gemeindeverbänden können Zuschüsse beantragen, um die Wirtschaftlichkeitslücke beim Ausbau leitungsgebundener und funkbasierter Breitbandnetze zu schließen. Gefördert werden neben Investitionen in Glasfaser- und Funktechnologien auch die Verlegung von Leerrohren, Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Durch eine Verdopplung der bisherigen Download- und Uploadkapazitäten soll eine nachhaltige, kostengünstige und qualitativ hochwertige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Aktuell ist das Programm allerdings nicht antragsfähig.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Vorsteuer). Voraussetzung für eine Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde und der Standort im GAK-Fördergebiet liegt. Ein Markterkundungsverfahren muss belegen, dass innerhalb der nächsten drei Jahre keine ausreichende Versorgung durch Dritte zu erwarten ist. Ferner ist der Nachweis erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung der Netzqualität führen und mittels eines öffentlichen, transparenten Auswahlverfahrens vergeben werden. Die rechtliche Grundlage bilden das GAK-Gesetz, der GAK-Rahmenplan sowie die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung in Hessen. Interessierte Gemeinden können sich bei der WIBank über den weiteren Ablauf informieren und ihre Projektunterlagen einreichen.
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