Zuschuss

Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte

Das Land Vorarlberg fördert die Vorbereitung und Umsetzung von Bürger:innenbeteiligungen bei Klimaschutz- und Energieprojekten auf erneuerbarer Basis in Vorarlberg. Anträge bis 31.12.2026 möglich.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 33% - 66%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Unterstützung der Vorbereitung und Umsetzung von Bürger:innenbeteiligungen bei Projekten der erneuerbaren Energieerzeugung, Energieeffizienzsteigerung, Energieverbrauchsreduktion oder kooperativen Mobilitätsprojekten zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.

Förderfähige Ausgaben

  • Arbeitsleistungen für Konzeption und strategische Planung
  • Rechtsberatungskosten
  • Gebühren und technische Abklärungen
  • Kosten für Kommunikation und Bewerbung
  • Beteiligungsakquisition

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Erzeugungsanlagen
  • Laufende Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Vorarlberg
  • Ausschluss großer Unternehmen
  • Bürger:innenbeteiligung im Projektkonzept

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenaufstellung
  3. Rechnungen
  4. Zahlungsbelege
  5. Umsetzungsbericht

Bewertungskriterien

  • Quantitatives Ausmaß der Bürger:innenbeteiligung
  • Offenheit für einen relevanten Personenkreis
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Das Land Vorarlberg bietet bis 31.12.2026 eine zinsfreie Zuschussförderung für die Vorbereitung und Umsetzung von Bürger:innenbeteiligungen an Klimaschutzprojekten in ganz Vorarlberg. Gefördert werden Projekte der erneuerbaren Energieerzeugung, Energieeffizienzsteigerung, Verbrauchsreduktion sowie kooperative Mobilitätslösungen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, KMU, gemeinnützige Vereine, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Vorarlberg – große Unternehmen und Energieversorger sind ausgeschlossen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um Bürger:innen aktiv in ökologische Vorhaben einzubinden, Know-how aufzubauen und finanzielle sowie technische Barrieren abzubauen. Mit einem anrechenbaren Fördervolumen von insgesamt 0,05 Mio. Euro sollen innovative und demokratische Partizipationsformen bei lokalen Klimaschutzinitiativen gestärkt werden.

Die Projektdauer ist auf maximal 18 Monate ab Antragstellung begrenzt. Anrechenbar sind u. a. Arbeitsleistungen für Konzeption und strategische Planung, Rechts- und Fachberatung, technische Abklärungen, Gebühren, Kommunikations- und Akquisekosten. Der Fördersatz reicht gestaffelt von 66 % (Kosten bis 5.000 €) bis 33 % (Kosten bis 15.000 €); Kosten darüber hinaus bleiben unberücksichtigt. Für Solidar-EEGs gilt ein Zuschuss von 80 %. Eine Erstanalyse kann vor Antragstellung beginnen, aktives Beteiligungsmarketing darf erst nach Förderzusage starten. Zur Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, detaillierte Kostenaufstellung, Rechnungen, Zahlungsbelege und ein abschließender Umsetzungsbericht vorzulegen. Das Antragsformular steht unter www.vorarlberg.at/energiefoerderung zum Download bereit. Mit diesem Programm unterstützt das Land Vorarlberg engagierte Initiativen dabei, lokale Klimaschutzziele durch partizipative und nachhaltige Konzepte zu erreichen.

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