Zuschuss

BuT (Bildung und Teilhabe) – Ergänzende Lernförderung (Bürgerstiftung Berlin)

Ergänzende Lernförderung für Grundschüler*innen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Senatsverwaltung Berlin. Die Kosten werden vollständig übernommen, Schulen können jederzeit ein Erstgespräch über das Kontaktformular vereinbaren.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Schließung von Bildungslücken und Schaffung gleicher Bildungschancen für Grundschüler*innen aus finanziell benachteiligten Familien durch individuelle, schulnahe Lernunterstützung.

Förderfähige Ausgaben

  • Ergänzende Lernförderung (bis zu 180 Minuten pro Woche)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis gültiger Berlinpass-BuT
  • Antragstellung über die Schulleitung
  • Teilnahme von Grundschüler*innen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gültiger Berlinpass-BuT
  2. Ausgefüllter Zusatzbogen für ergänzende Lernförderung
  3. Antrag über die Schulleitung

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Berlin bietet im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eine vollständig finanzierte, ergänzende Lernförderung für Grundschüler:innen aus finanziell benachteiligten Familien an. Ziel des Programms ist es, individuelle Bildungsdefizite frühzeitig zu erkennen und auszugleichen, um gleiche Startchancen zu ermöglichen. Bis zu 180 Minuten pro Woche werden in kleinen Lerngruppen von maximal sechs Kindern direkt an den Schulen durch qualifizierte Fachkräfte umgesetzt. Die Unterstützung orientiert sich an den persönlichen Lernbedürfnissen der Teilnehmer:innen und fördert sowohl Fachkompetenzen als auch Selbstvertrauen und Lernmotivation. Öffentliche und Bildungseinrichtungen in Berlin können fortlaufend Anträge stellen und somit zeitnah von dieser Maßnahme profitieren.

Für die Antragstellung müssen Schulen einen gültigen Berlinpass-BuT nachweisen und den von der Senatsverwaltung bereitgestellten Zusatzbogen zur ergänzenden Lernförderung über die Schulleitung einreichen. Die Förderquote beträgt 100 %, wodurch weder für die Schulen noch für die Familien Kosten anfallen. Die Maßnahme erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten und kann jederzeit neu beantragt werden. Durch die enge Abstimmung mit Lehrkräften und die schulnahe Umsetzung werden Pausen im Lernprozess zuverlässig geschlossen. Interessierte Einrichtungen können über ein Erstgespräch die konkreten Rahmenbedingungen besprechen und den Ablauf gemeinsam mit der Bürgerstiftung Berlin planen. Damit leistet das Programm einen nachhaltigen Beitrag zur Chancengleichheit und unterstützt Grundschüler:innen dabei, langfristig erfolgreich zu lernen.

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