Chancenschenker – die individuelle Förderung
Individuelle finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Schussental, um trotz knapper Mittel an Sport-, Musik- oder Kulturangeboten teilzunehmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung individueller, immaterieller und außerschulischer Aktivitäten in den Bereichen Sport, Musik und Kultur zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien.
Förderfähige Ausgaben
- Mitgliedsbeiträge
- Teilnahmegebühren
- Unterrichtsstunden
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Anschaffung materieller Güter
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz im Schussental
- Bezug von Sozialleistungen oder Schwelleneinkommen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Chancenschenker
- Nachweise über Sozialleistungsbezug oder Einkommen
- Kopie des Mietvertrags und Nebenkosten
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit der Familie
- Individuelle Lebenssituation
- Rechtzeitige Antragstellung
Beschreibung
Das Förderangebot der Kinderstiftung Ravensburg richtet sich an Kinder und Jugendliche aus dem Schussental (Landkreis Ravensburg und Umgebung) und unterstützt individuelle, immaterielle und außerschulische Aktivitäten in den Bereichen Sport, Musik und Kultur. Als Zuschuss fördert es Mitgliedsbeiträge, Teilnahmegebühren und Unterrichtsstunden, um die gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entwicklung junger Menschen aus finanziell benachteiligten Familien zu stärken. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, Rückwirkende Kosten werden jedoch nicht übernommen. Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz im Schussental, deren Erziehungsberechtigte Sozialleistungen beziehen oder sich im Schwelleneinkommen befinden.
Antragsberechtigt sind Erziehungsberechtigte ebenso wie Multiplikator:innen (z. B. Lehrkräfte, Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen), die einen entsprechenden Antrag einreichen. Bei Gruppenaktivitäten kann ein gesonderter Gruppenantrag gestellt werden. Die Bewilligung orientiert sich an der finanziellen Bedürftigkeit der Familie, der individuellen Lebenssituation und einer rechtzeitigen Antragstellung. Als Nachweise werden neben dem ausgefüllten Antragsformular aktuelle Bescheide über Sozialleistungsbezug oder Einkommen sowie eine Kopie des Mietvertrags mit Nebenkostenabrechnung verlangt. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch, jedoch ermöglicht dieser Zuschuss benachteiligten Familien den Zugang zu wichtigen Bildungs- und Freizeitangeboten in Baden-Württemberg.
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