Zuschuss

Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds

Förderung für die Entwicklung neuer deutsch-französischer Filmkoproduktionen junger Talente. Anträge bis 15.09.2026 möglich.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.01. - 15.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis 50.000 €
Förderquote: bis 70%

Förderziel

Fördert die Entwicklung neuer deutsch-französischer Koproduktionen junger oder wenig erfahrener Filmschaffender, insbesondere für erste und zweite Kinofilme.

Förderfähige Ausgaben

  • Rechteerwerb und Optionen auf Rechteerwerb
  • Autorenhonorare für Drehbuchüberarbeitung
  • Vergütungen für Produktions-, Regie- und Ausstattungsteam
  • Reisekosten
  • Rechtsberatungskosten
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansässigkeit in Deutschland oder Frankreich
  • Professionelle Filmausbildung oder Erfahrung im Filmbereich
  • Projekt muss erster oder zweiter Kinofilm eines Antragstellenden sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Deal Memo über Co-Development
  2. Treatment
  3. Producers Note und weitere inhaltlich relevante Unterlagen
  4. Verträge (Co-Development, Rechteerwerb)

Beschreibung

Der Deutsch-Französische Projektentwicklungsfonds fördert deutschlandweit junge Filmproduzent:innen bei der Entwicklung erster und zweiter Kinokoproduktionen in Zusammenarbeit mit französischen Partner:innen. Jährlich stehen insgesamt 200.000 € bereit, davon bis zu 50.000 € pro Projekt, mit einer Förderquote von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Unternehmen mit professioneller Filmausbildung oder vergleichbarer Branchenerfahrung, deren Vorhaben der erste oder zweite Kinofilm einer Antragstellenden ist. Eingereicht wird zeitgleich bei der FFA Filmförderungsanstalt in Deutschland und beim CNC in Frankreich; Fristen sind der 22.01., 20.04. und 15.09.2026.

Gefördert werden Ausgaben für Rechteerwerb, Autoren- und Produzentenhonorare, Vergütungen für das Produktions-, Regie- und Ausstattungsteam, Reise- und Übersetzungskosten sowie Rechtsberatung. Zusätzlich können Aufwendungen für Storyboard-, Ausstattungskonzept- oder Marketingkonzept-Erstellung, Teaser/Moodfilm sowie bei Trickfilmprojekten grafische Entwicklung und Pilotfilmproduktion geltend gemacht werden. Für die Antragstellung sind ein Deal Memo zum Co-Development, Treatment, Producers Note sowie Verträge zu Co-Development und Rechteerwerb einzureichen. Nach positiver Entscheidung der Deutsch-Französischen Kommission erfolgt die Ausreichung in zwei Raten: 90 % bei Bewilligung und Maßnahmebeginn, 10 % nach Abschluss mit Schlusskostenprüfung. Der Fonds setzt auf eine klare Trennung der Entwicklungsphase und fördert ausschließlich Kosten, die nach Einreichung des Antrags und vor erstem Drehtag entstehen, wobei Optionsrechte jederzeit berücksichtigt werden.

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