Die Jugend
Förderprogramm der Possehl-Stiftung zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen, die sich für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Lübeck einsetzen. Anträge sind drei Wochen vor den Sitzungsterminen des Arbeitsausschusses möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vereinen und Institutionen in Lübeck, die durch Projekte und Angebote die Persönlichkeitsentwicklung und Interessenbildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit für Kinder und Jugendliche in Lübeck
- Verein oder gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Lübeck
Beschreibung
Die Possehl-Stiftung unterstützt in Lübeck ansässige Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die mit kreativen Projekten, Bildungsinitiativen oder Sportangeboten zur Persönlichkeitsentwicklung und Interessenbildung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Gefördert werden dabei vielfältige Maßnahmen von Talentfördergruppen über Schnuppertrainings bis hin zu kulturellen Workshops, die jungen Menschen Raum für Selbstentfaltung und gemeinschaftliches Engagement bieten. Durch die Bereitstellung finanzieller Zuschüsse stärkt die Stiftung die lokale Jugendförderung und trägt dazu bei, dass Lübecker Organisationen langfristig attraktive Angebote für ihre Nachwuchsarbeit realisieren können.
Als kontinuierlich ausgeschriebenes Förderinstrument können Anträge jederzeit im Online-Förderportal der Possehl-Stiftung eingereicht werden. Um in die nächste Sitzung des Arbeitsausschusses aufgenommen zu werden, müssen Unterlagen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin vorliegen. Förderberechtigt sind ausschließlich eingetragene Vereine oder sonstige gemeinnützige Träger mit Sitz in Lübeck, die konkret im Bereich Kinder- und Jugendförderung aktiv sind. Die maximale Fördersumme orientiert sich am individuellen Finanzbedarf der Projektvorhaben und wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Eine sorgfältige Projektskizze, ein Finanzplan sowie Nachweise der Gemeinnützigkeit sind Bestandteil des Antrags. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Zuwendungsentscheidung durch den Stiftungsvorstand in der Regel innerhalb von zwei bis drei Monaten. Interessierte Organisationen finden alle notwendigen Hinweise zu Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensablauf im Förderportal und können sich so optimal auf die Antragstellung vorbereiten.
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